Keine Grenzen kennen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens grenzt an drei Länder an. Egal ob Lehre oder Studium, Ausbildung ist hier grenzüberschreitend!

Kannst du DuO beantragen, wenn du eine Ausbildung außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft machst?

Dies geht aktuell nur, wenn du die 6-jährige Grundausbildung in (Zahn)Medizin absolvierst. Dazu musst du allerdings mindestens seit 6 Monate in der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben, wenn du den Antrag stellst.

Was gilt, wenn du im Ausland – beispielsweise Aachen – wohnst, aber eine Ausbildung in Ostbelgien machst?

Für alle Ausbildungen in Mangelberufen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angeboten werden, spielt dein Wohnort keine Rolle.

Jugendliche halten EU-Flaggen in die Luft.

Wenn du die Ausbildungsförderung DuO beantragst, musst du Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs sein.

Oder du erfüllst eine der folgenden Bedingungen:

  1. eine Niederlassungserlaubnis oder den Status als langfristig Aufenthaltsberechtigten in Belgien haben
  2. die Rechtsstellung als Flüchtling, Staatenloser oder den subsidiären Schutzstatus in Belgien besitzen
  3. sich langer als drei Monate in Belgien aufhalten dürfen und dort eine tatsächliche und effektive Berufstätigkeit ausüben oder ein Ersatzeinkommen beziehen
  4. den Aufenthaltstitel für Belgien besitzen
  5. eine Aufenthaltsgenehmigung für Belgien besitzen

Wichtiger Hinweis: Wenn du die Ausbildungsförderung nicht zurückzahlen möchtest, musst du im Anschluss für einen festgelegten Zeitraum in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens arbeiten.