COMENIUS Assistenten und Gastschulen
1. COMENIUS Assistenten
Das Programm COMENIUS ermöglicht es künftigen Lehrern, eine Assistentenzeit von 3 Monaten bis 1 Schuljahr an einer ausländischen Schule zu absolvieren und dabei wertvolle praktische und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Die COMENIUS Assistenz gibt angehenden bzw. ausgebildeten Lehrern die Gelegenheit, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern und ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen. Der COMENIUS-Assistent verbessert die Kenntnisse und Motivation der Lernenden und fördert ihr Interesse an seinem Land und seiner Kultur.
COMENIUS-Assistenten sind angehende Lehrkräfte, die ein Studium absolvieren (drittes Studienjahr), das zum Beruf des Lehrers und/oder Kindergärtners führt, oder ein Studium abgeschlossen haben, aber noch nicht im Schuldienst tätig sind.
COMENIUS-Assistent ist eine Einzelmobilitätsmaßnahme im Programm lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission und bietet angehenden Lehrkräften die Gelegenheit, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Gleichzeitig können sie ihr Wissen über die anderen europäischen Mitgliedstaaten verbessern und Einblicke in das Bildungssystem des Gastlandes gewinnen.
Der COMENIUS-Assistent erhält die Möglichkeit, seine pädagogischen Fähigkeiten auszubauen und praktische Unterrichtserfahrung zu sammeln. Er soll dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schüler zu verbessern, ihre Motivation zu steigern, Sprachen zu erlernen, und Interesse an Sprache und Kultur seines Landes zu wecken. Parallel dazu übernimmt er die Botschafterrolle seines Heimatlandes, indem er bei der Vermittlung von Kontakten hilft und die Zusammenarbeit von Schulen unterstützt, insbesondere im Rahmen bestehender Comenius-Schulpartnerschaften.
Wer kann teilnehmen?
Die Assistenz kann in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den EWR/EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und in der Türkei stattfinden.
Die Antragsteller:
- dürfen bislang noch nicht in einem festen Berufsverhältnis als Lehrer oder Kindergärtner beschäftigt sein.
- müssen bei Beginn der Assistenzstelle mindestens vier Semester des Fachstudiums an einer Hochschule absolviert haben.
- dürfen noch keinen Zuschuss als COMENIUS-Assistent erhalten haben.
Was muss der COMENIUS-Assistent beachten?
COMENIUS-Assistenten verbringen mindestens 3 bis maximal 10 Monate an einer Gastschule, in einem Kindergarten (oder einer vorschulischen Einrichtung) oder einer Einrichtung der Erwachsenenbildung (keine Hochschule). Nach erfolgreicher Vermittlung (Matching) ist der genaue Einsatz, der innerhalb eines Schuljahres liegen muss, mit der gastgebenden Schule oder Einrichtung festzulegen. Begleitet und betreut werden die COMENIUS-Assistenten an der Gasteinrichtung durch eine qualifizierte und erfahrene Lehrperson, die als Hauptkontaktperson für alle Fragen rund um den Aufenthalt zur Verfügung steht.
Der COMENIUS-Assistent schließt nach Beginn der Assistenzzeit eine Vereinbarung mit seiner Gasteinrichtung ab. Diese regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und legt ein Arbeitsprogramm für den COMENIUS-Assistenten für den gesamten Aufenthalt fest. Die Einsatzverpflichtung sollte zwischen 12 und 16 Wochenstunden umfassen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein COMENIUS-Assistent mehreren Einrichtungen zugewiesen wird. In diesem Fall muss eine der zugewiesenen Einrichtungen die Koordination und Betreuung während der gesamten Assistenzzeit gewährleisten. Grundsätzlich darf der COMENIUS-Assistent nicht an mehr als drei Einrichtungen eingesetzt werden.
Welche Aufgaben kann ein COMENIUS-Assistent übernehmen?
Der COMENIUS-Assistent kann folgende Aufgaben übernehmen, wobei er grundsätzlich während seines gesamten Aufenthaltes in den Schulalltag integriert sein sollte:
- Unterricht in seiner Muttersprache im Rahmen des offiziellen Lehrplans der Gasteinrichtung;
- Unterricht in einer Sprache, die er zusätzlich beherrscht und die ebenfalls an der Gasteinrichtung gelehrt oder unterrichtet wird;
- Mitgestaltung bei fachübergreifenden Unterricht (z.B. Musik, Kunst, Geschichte, Erdkunde);
- Durchführung von Schul- und Unterrichtsprojekten, die ggf. einen europäischen Bezug aufweisen;
- Vermittlung von Wissen über das Heimatland;
- Unterstützung lernschwacher Schüler oder Förderung von begabten Schülern in Kleingruppen (oder individuell);
- Mitarbeit in Integrationsprojekten;
- Mitarbeit bei der Erstellung von Lehrmaterialien;
- Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten;
- Unterstützung bei europäischer Zusammenarbeit von Gasteinrichtungen, insbesondere bei der Durchführung oder Vorbereitung von COMENIUS-Schulpartnerschaften.
Was ist vor der Abreise zu beachten?
Folgende Punkte soll der COMENIUS-Assistent VOR seiner Abreise in seinem Heimatland abgeklärt haben:
- Der COMENIUS-Assistent muss seine Reise an den Aufenthaltsort und sein Leben im Gastland selbst organisieren. Bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft sind die Gastschulen in der Regel oft behilflich. Die Organisation innerhalb des Schulbetriebs muss mit seiner Kontaktperson abgesprochen sein.
- Der COMENIUS-Assistent soll Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen und sich rechtzeitig über seinen Krankenschutz im Ausland informieren. Etwaige Kosten sind zu seinen Lasten.
- Er vergewissert sich, dass alle erforderlichen Unterlagen der Nationalen Agentur seines Heimatlandes vorliegen.
Wie werden Anträge gestellt?
- Das Antragsformular für die Assistenzzeit 2009/2010 steht auf der Internetseite der Nationalen Agentur zur Verfügung.
- Es ist in ausgedruckter Form, vollständig ausgefüllt, formal korrekt, datiert und durch den Antragsteller unterzeichnet bei der Nationalen Agentur im Original und zwei Kopien einzureichen. Handgeschriebene Anträge werden nicht mehr akzeptiert.
- Dem Antragsformular ist ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Es wird angeraten, einen Lebenslauf nach dem Muster "Europass – Lebenslauf" zu verwenden. Das Muster befindet sich auf der Internetseite der Nationalen Agentur.
- Sobald der Antrag registriert und geprüft wurde, erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung durch seine Nationale Agentur. Sollte diese binnen maximal 4 Wochen nach Einreichfrist nicht vorliegen, sollte der COMENIUS-Assistent umgehend seine Nationale Agentur kontaktieren.
Wie sieht das interne Auswahlverfahren aus?
Grundsätzlich ist zwischen zwei Auswahlformen zu unterscheiden:
- einer formalen Prüfung des Antrages
Diese erfolgt innerhalb der Nationalen Agentur und prüft, ob alle formalen Bestimmungen eingehalten wurden. Sollte die Überprüfung in Ordnung sein, wird der Antrag
- einer inhaltlich-qualitativen Begutachtung zugeteilt.
Diese wird ausschließlich durch unabhängige Sachverständige durchgeführt. Dieses Gutachten ist ausschlaggebend. Die Bewerbung wird anschließend dem Vermittlungsverfahren zugeteilt, welches über die Zuerkennung einer Gasteinrichtung entscheidet. Beiden Begutachtungen liegen die Kriterien der Europäischen Kommission zugrunde. Diese sind aus der Fragestellung des Antragsformulars ablesbar und werden entsprechend bepunktet.
Worauf wird neben den europäischen Auswahlkriterien besonders geachtet?
- Inwieweit ist der COMENIUS-Assistent flexibel in Bezug auf das Einsatzland? Konkrete Wünsche nach Lieblingsorten und -regionen können nicht berücksichtigt werden.
- Zu beachten ist, dass Bewerbungen um eine Assistenzstelle im englischsprachigen Raum nur sehr geringe Chancen haben, da die Anzahl Bewerbungen auf EU-Ebene insgesamt die Zahl der zur Verfügung stehenden Gasteinrichtungen in diesen Ländern übersteigt.
- Deshalb können vorrangig Kandidaten ausgewählt werden, die sich für eine Assistenzzeit in einem der Zielländer bewerben, in denen die Landessprache zu den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen in der Europäischen Union zählen.
Nach erfolgreicher Begutachtung der Anträge auf nationaler Ebene beginnt das europäische Vermittlungsverfahren (Matching-Verfahren).
Was beinhaltet das europäische Matching-Verfahren?
Das Vermittlungs- oder auch Matchingverfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn die interne und externe Begutachtung erfolgreich abgeschlossen wurden. Dann erst kann der Bewerber in der europäischen Datenbank als vermittelbar registriert werden. Das Matching-Verfahren erfolgt dann zu einem durch die Europäische Kommission definierten Zeitpunkt. Dieses Verfahren dauert in der Regel weitere vier Wochen, bevor der Bewerber über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden kann. Grundsätzlich sind alle Nationalen Agenturen bemüht, eine Lösung bis zu Beginn der Sommerferien zu finden. Wegen der Vielzahl der beteiligten Staaten und der großen Anzahl Bewerber ist das Vermittlungsverfahren sehr aufwändig. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass eine Vermittlung nur über dieses elektronische Verfahren möglich ist. Deshalb sollten die Anträge mit sehr großer Sorgfalt vollständig ausgefüllt und dokumentiert werden.
Welche Förderung erhalten die COMENIUS-Assistenten?
Der COMENIUS-Assistent erhält einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungskostenindex des jeweiligen Staates orientiert. Zusätzlich erhält er eine Pauschale zur Deckung der Reisekosten zur einmaligen Hin- und Rückreise ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Liste der jeweiligen Zuschüsse befindet sich im Anhang des Antragsformulars für COMENIUS-Assistenten. Bei einer Assistenzzeit in Staaten mit weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen (alle Teilnehmerstaaten außer UK, F, IRL, LUX) gibt es zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung zu beantragen. Ausgeschlossen sind FR, EN und DE. Die finanzielle Förderung aus dem COMENIUS Programm ist KEIN GEHALT oder HONORAR und darf nicht zu Verlusten anderer Zahlungen führen.
2. COMENIUS Gastschulen
COMENIUS-Gastschulen nehmen angehende Lehrkräfte aus den teilnehmenden Staaten auf. Comenius-Assistenten bereichern Ihre Schule um eine völlig neue europäische Dimension. Sie ermöglichen einen erweiterten Lehrplan, lebendigeren Unterricht und neuartige, außerschulische Aktivitäten. Weitere Vorteile kommen in der Weiterbildung der Mitglieder des Lehrerkollegiums, in den an die Eltern gerichteten Aktivitäten und in der Zusammenarbeit Ihrer Schule mit ihrem gesamten Umfeld zum Tragen.
Wer kann teilnehmen?
Alle Schulformen, Kindergärten, vorschulischen Einrichtungen, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den EWR/EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und in der Türkei haben.
Interessante Anregungen für den Einsatz eines Comenius-Assistenten erhalten Sie auf der Webseite unseres Partners Pädagogischer Austauschdienst.
Wie werden Anträge gestellt?
- Das Antragsformular auf Zuweisung einer Assistenzkraft steht Ihnen auf der Internetseite der Nationalen Agentur zur Verfügung.
- Es ist in ausgedruckter Form, vollständig ausgefüllt, formal korrekt, datiert und durch
den Antragsteller unterzeichnet bei der Nationalen Agentur im Original und zwei Kopien einzureichen. Handgeschriebene Anträge werden nicht mehr akzeptiert.
- Sobald der Antrag registriert und geprüft wurde, erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung durch seine Nationale Agentur. Sollte diese binnen maximal 4 Wochen nach Einreichfrist nicht vorliegen, sollte die COMENIUS-Gastschule umgehend ihre Nationale Agentur kontaktieren.
Weitere Informationen
Grundsätzliche Informationen stellt die EU-Kommission auf ihrer Internetseite bereit. Antragsteller sollten sowohl die jährliche Ausschreibung ("Call") sowie den Leitfaden für Antragsteller zu Rate ziehen. Beide Dokumente sind auf der Internetseite der Nationalen Agentur veröffentlicht.
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