Wenn Sie ein Universitäts- oder Hochschuldiplom langer Studiendauer besitzen oder sich im Abschlussjahr (Universitäts- oder Hochschulstudium langer Dauer) befinden, können Sie ein Stipendium für wissenschaftliche Forschungsprojekte an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung beantragen. Voraussetzung ist, dass
- Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt
- Sie mindestens zehn Jahre lang in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet oder gelebt haben und maximal ein Jahr, bevor Sie das Stipendium beantragen, den Wohnsitz oder Arbeitsplatz gewechselt haben.
Den Antrag müssen Sie spätestens zwei Monate, bevor Ihre Forschungstätigkeit beginnt, per Einschreiben beim Ministerium einreichen. Ihm müssen Sie folgende Dokumente beifügen:
- eine Abschrift Ihres Diploms
- ein ausführliches Programm des Forschungsprojekts sowie ein Konzept über die behandelte Thematik
- ein schriftliches Einverständnis Ihres Arbeitgebers zur Forschungstätigkeit, falls Sie berufstätig sind
- ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise-, Aufenthalts- und Dokumentationskosten
- eine Einschreibebestätigung
- ein Nachweis, dass Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt bzw. mindestens 10 Jahre lang gelegen hat und Ihr Wohnungswechsel maximal ein Jahr vor dem Antrag stattgefunden hat
- eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie für das Forschungsprojekt keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten
- eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution
Sie müssen spätestens sechs Wochen, nachdem Ihre Forschungstätigkeit endet, eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung und ein Exemplar der Abschlussarbeit zum Forschungsgebiet beim Ministerium einreichen.
Erteilt Ihnen die Ministerin für Unterricht und wissenschaftliche Forschung eine prinzipielle Zusage, erhalten Sie ein Stipendium. Dazu müssen Sie eine Teilnahmebescheinigung und Ihre Abschlussarbeit zum Forschungsgebiet vorlegen. Das Stipendium beträgt höchstens 1.239,47 EUR.
Das gewährte Stipendium können Sie im zweiten Semester des Jahres, das der Beantragung folgt, erhalten. Wichtig ist, dass Sie eine Teilnahmebescheinigung und einen Zwischenbericht zum Forschungsprojekt vorlegen, aus dem ersichtlich wird, dass Sie Ihrer Forschungstätigkeit gewissenhaft nachgehen.
Die Ministerin für Unterricht und wissenschaftliche Forschung fordert das Stipendium zurück, wenn Sie Ihre Forschungsarbeit ohne triftigen Grund aufgeben.
Um Anträge zu begutachten, kann das Ministerium Experten des jeweiligen Forschungsgebietes hinzuziehen.
Hinweis:
Vorrangig werden die Anträge auf jene Forschungsprojekte und Weiterbildungslehrgänge bzw. -studien berücksichtigt, die für die Deutschsprachige Gemeinschaft von Nutzen sein können.
Wer bereits eine finanzielle Unterstützung oder Beihilfe für Weiterbildungsstudien bzw. Forschungsprojekte erhält, dem wird für dieselben Studien oder Projekte kein Stipendium gewährt.