Einsatz von Native Speakern in der Grundschule
Dieses besondere Sprachaustausch-Programm betrifft die Primarschulen in der Deutschsprachigen und in der Französischen Gemeinschaft. Es zielt darauf ab, aus den Eigenheiten der Schulen dieser Gemeinschaften den größtmöglichen Nutzen zu ziehen und die Kenntnis des anderen sowie den Erwerb seiner Sprache zu verbessern.
Durch das Projekt, das auf dem Austauschprinzip "eins zu eins" gründet, profitieren die Schüler von einem durch einen "Native Speaker" erteilten Unterricht. In diesem Rahmen können die Lehrer in der Fremdsprache Fächer unterrichten und Aktivitäten in der Zielsprache durchführen.
Der Austausch ändert nichts am pädagogischen Studiengang der Schüler: Die von den "Gastlehrern" erteilten Fächer müssen im Zusammenhang mit dem in der Schule geltenden Programm stehen.
Die Lehrer der jeweiligen Schulen erstellen einvernehmlich ein pädagogisches Programm, das die genauen Ziele des Austauschs, die Stundenaufteilung und den Stundenplan sowie die von jedem Lehrer übernommenen Klassen oder Stufen festlegt.
Die Lehrer geben zudem an, ob es sich um Fremdsprachenunterricht und/oder um andere in der Fremdsprache durchgeführte Aktivitäten handelt. Auch Treffen und gemeinsame Aktivitäten der Schüler sind wünschenswert und müssen daher im Projekt genauer dargelegt werden. Bei der Konzeption des Projekts können die Lehrer die Unterstützung und Beratung durch die jeweiligen pädagogischen Inspektoren beanspruchen.
Alle Unterrichtssequenzen und alle Aktivitäten werden einvernehmlich und gemäß den Rahmenplänen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den "socles de compétences" der Französischen Gemeinschaft vorbereitet. Sie fügen sich in Bezug auf die Themen und das Niveau der Klasse oder der Stufe in die anderen Unterrichtsfächer ein.
Die Lehrer verpflichten sich, die Philosophie des erzieherischen Projekts der betreffenden Schule zu respektieren. Die Bewertung der Schüler erfolgt im Einverständnis mit dem Klassenleiter.
Am Ende des Schuljahrs wird das Projekt bewertet, um es – wenn nötig - zu überarbeiten oder sogar zu erweitern.
Die administrativen Prinzipien
1. Der Austausch:
Der Austausch ändert nichts an der administrativen und finanziellen Situation der betroffenen Lehrer, die weiterhin, je nach Fall, als Angestellte des Unterrichtswesens gelten, das von ihrer ursprünglichen Gemeinschaft organisiert oder subventioniert wird. Sie behalten also alle Rechte, die mit ihrer Bezeichnung/Ernennung einhergehen. Bei Fragen bezüglich des Status können Sie sich an folgende Personen wenden:
- Für die Französische Gemeinschaft: Jacques Lefebvre
- Für die Deutschsprachige Gemeinschaft: Manfred Kohnen
2. Die Lehrtätigkeit:
Während ihrer Lehrtätigkeit in der Schule der anderen Gemeinschaft stehen die "Gastlehrer" – wie die anderen Lehrer – unter der Leitung des Direktors der besuchten Schule, sie befolgen selbstverständlich die organisatorischen Regeln der besuchten Schule.
3. Die Projekte:
Die Projekte müssen sich über mindestens ein Semester mit mindestens zwei Perioden zu mindestens 50 Minuten erstrecken. Die Schulen können den Austausch in den obligatorischen Sprachenunterricht integrieren.
4. Die Formel:
Die gewählte Formel für den Austausch muss von einem Komitee gebilligt werden, das aus Vertretern der beiden Gemeinschaften besteht.
5. Die Französische Gemeinschaft:
In der Französischen Gemeinschaft kann der Austausch alle Fächer betreffen mit Ausnahme der Unterrichtssprache.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann der Austausch die Fächer Französisch erste Fremdsprache sowie Sport, Musik und Kunst betreffen.
6. Die pädogogischen Aktivitäten:
Die pädagogischen Aktivitäten, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden, unterliegen – wie die anderen Aktivitäten – der zuständigen Inspektion der Schule, in der die Aktivitäten stattfinden.
7. Die Gastlehrer:
Die "Gastlehrer" sprechen während der Aktivitäten mit den Schülern ihre eigene Sprache (Prinzip des Kontakts mit dem "Native Speaker" für den Schüler), verfügen jedoch über zweckmäßige Sprachenkenntnisse, die den Kontakt mit den Kollegen der "besuchten" Schule gewährleisten (Prinzip des Sprachbads für die Lehrer).
Wie an dem Projekt teilnehmen?
Um einen Antrag auf Teilnahme an dem Sprachaustauschprojekt zu stellen und Ihr Projekt vorzustellen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus, das Sie bitte bis zum 15. Juni 2011 der zuständigen Person zukommen lassen.´
- Für die Deutschsprachige Gemeinschaft: Corina Senster
- Für die Französische Gemeinschaft: Gérard Dony
Die betreffenden Mitarbeiter sind der Schulleitung bei der Beantragung behilflich. Der Antrag enthält alle nötigen Informationen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Partnerschulen (Schule, Schuljahr, gewählte Organisationsform).
Das Komitee teilt den Schulen seine Entscheidung spätestens am 28. Juni 2011 mit.
Communauté française
Jacques Lefebvre
Tel.: +32 (0) 2 413 40 85