Fremdsprachenunterricht

Lehrer vor Tafel

In Belgien ist die Unterrichtssprache prinzipiell die des Sprachgebietes. Dementsprechend ist Deutsch die Unterrichtssprache in allen Schulen der DG, außer in den Grundschulen, in denen zum Schutz der französischsprachigen Minderheit Abteilungen eingerichtet worden sind, in denen der Unterricht in französischer Sprache erteilt wird.

In der DG ist die erste Fremdsprache Französisch. In den französischsprachigen Abteilungen in den Primarschulen der DG ist Deutsch die erste Fremdsprache.

Bereits im Vorschulwesen wird die erste Fremdsprache gefördert. Der Schulträger legt den zeitlichen Umfang der fremdsprachlichen Aktivitäten fest. Diese Aktivitäten finden täglich statt und betragen mindestens 50 und höchstens 200 Minuten pro Woche.

Im Rahmen des Pilotprojektes haben die Grundschulen die Möglichkeit den Anteil der fremdsprachlichen Aktivitäten im Kindergarten auf 350 Minuten pro Woche oder auf insgesamt 40% der Unterrichtszeit zu erhöhen. Das César-Franck-Athenäum und eine spanische Schule in Sevilla praktizieren bilingualen Unterricht. Im Rahmen eines „Erasmus+“-Projekt wurden die zwei Systeme auf einer Internetseite verglichen.

Im Primarschulwesen umfasst der Fremdsprachenunterricht in der ersten Stufe zwei bis drei, in der zweiten Stufe drei bis vier und in der dritten Stufe fünf Unterrichtsstunden pro Woche.

In den Primarschulen können außerdem die Fächer Kunst, Musik und Sport in der 1. Fremdsprache erteilt werden.

Im Rahmen des Pilotprojektes können Sie im Rahmen der Weiterführung von Pilotprojekten im Kindergarten noch die Fächer Mathematik, Geografie, Geschichte und Naturwissenschaften in der ersten Fremdsprache unterrichten. Diese dürfen aber höchstens 40% der Gesamtunterrichtszeit umfassen.

Im Sekundarschulwesen gelten für den zeitlichen Umfang des Französischunterrichts folgende Minima:

  • allgemeinbildender Unterricht: vier Unterrichtsstunden pro Woche

  • technischer und berufsbildender Unterricht: zwei Unterrichtsstunden pro Woche