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Wann darfst du die Ausbildungsförderung DuO beantragen? In zwei Fällen...

Du absolvierst vollzeitig ein Studium oder eine Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Mann und Frau schauen aus einem Bilderrahmen.

Wo du wohnst, ist dabei egal. In der Praxis bedeutet das:

  • Du bist im 7. Jahr des berufsbildenden Regelsekundarunterrichts eingeschrieben.
  • Du hast einen Lehrvertrag oder Ausbildungsvertrag über das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) abgeschlossen.
  • Du studierst regulär an der Autonomen Hochschule Ostbelgien (AHS).

Wichtig ist, dass du

  • NICHT mehr schulpflichtig bist. 
  • einen Mangelberuf erlernst oder studierst, sprich einen Beruf, in dem Fachkräfte fehlen. Dazu findest du detaillierte Infos im Menüpunkt „Ausbildungen in Mangelberufen“.

Du bist regulär als Medizin- oder Zahnmedizinstudent eingeschrieben.

Wichtig ist, dass du

  • an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung studierst.
  • in der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder Schweiz studierst.
  • mindestens seit sechs Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnst, wenn du zum ersten Mal den Antrag stellst.

Dazu findest du detaillierte Infos im Menüpunkt „(Zahn)Medizinstudium“.

Hinweis: Wenn du DuO für eine Ausbildung beantragt hast, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in einen Mangelberuf führt, dann kannst du trotzdem weiterhin DuO beantragen.

Wie hoch ist die Ausbildungsförderung DuO? Wie lange erhältst du sie?

Du erhältst monatlich 350 Euro und zwar solange, wie deine Ausbildung regulär dauert. Diese Dauer kann das Ministerium maximal um ein Jahr verlängern.

Du erhältst die Förderung frühestens ab dem 1. September in dem Jahr, in dem du DuO zum ersten Mal beantragst. Du musst die Ausbildungsförderung jährlich neu beantragen. Wenn das Ministerium dir grünes Licht gibt, erhältst du die finanzielle Beihilfe prinzipiell auch während der Schulferien, bis du deine Ausbildung erfolgreich abschließt.

Der monatliche Betrag beläuft sich immer auf 350 Euro, egal ob Lehre oder Studium, egal welche Berufssparte, unabhängig von Schul- und Studiennoten.

Kannst du die Ausbildungsförderung DuO mit anderen finanziellen Hilfen kombinieren?

Die Ausbildungsförderung DuO beeinflusst weder das Kindergeld, den Startbonus für Lehrlinge noch Studienbeihilfen, die du eventuell durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erhältst. Auch die Entschädigung für Lehrlinge und Volontäre deines Ausbildungsbetriebs kannst du mit DuO kombinieren.

Wenn du in anderer Form finanzielle Unterstützung bekommst, ist es möglich, dass die zuständigen Behörden die Ausbildungsförderung verrechnen. Dies musst du im Vorfeld nachfragen.