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Bildungsurlaub
Die Arbeitnehmer des Privatsektors haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Die Ausbildungszeit wird wie normale Arbeitszeit bezahlt – unabhängig davon, ob die Ausbildung während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.