Bildungsurlaub
Die Arbeitnehmer des Privatsektors haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Die Ausbildungszeit wird wie normale Arbeitszeit bezahlt – unabhängig davon, ob die Ausbildung während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Die Lohn- oder Gehaltszahlungen an den Arbeitnehmer erfolgen wie üblich. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten vom föderalen Arbeitsministerium zurückerstattet. Die Gesetzgebung zum bezahlten Bildungsurlaub gilt für alle privaten Arbeitgeber.
Nur direkte Ausbildungszeiten können als Bildungsurlaub angerechnet werden. Zudem ist der bezahlte Bildungsurlaub an bestimmte Obergrenzen gebunden – derzeit ca. 2.100 EUR (brutto) pro Monat, bzw. 2.500 EUR für Arbeitnehmer über 45 Jahre.
Sowohl zahlreiche Berufsausbildungen als auch allgemeinbildende Schulungen können über den bezahlten Bildungsurlaub finanziert werden, insbesondere:
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von einer Gemeinschaft anerkannte berufliche Weiterbildungen im Sekundar- und Hochschulwesen (u.a. Abendschulen);
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mittelständische Weiterbildungen;
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landwirtschaftliche Weiterbildungen;
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von einer paritätischen Kommission anerkannte sektorielle Weiterbildungen;
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durch das föderale Arbeitsministerium anerkannte Schulungen.
Der Bildungsurlaub kann jedoch nicht für alle beruflichen Ausbildungen in Anspruch genommen werden. Eine Liste der anerkannten Ausbildungen stellt das föderale Arbeitsministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Der Bildungsurlaub darf höchstens 120 Stunden pro Jahr betragen. Bildungsurlaubspläne werden auf Betriebsebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung verhandelt.
Der bezahlte Bildungsurlaub gilt nur für Schulungen in Belgien. Für Arbeitnehmer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist es jedoch möglich, Schulungen in Deutschland über das System des Bildungsurlaubs zu finanzieren. In diesem Fall muss spätestens einen Monat vor Beginn der Schulung ein Antrag bei der Weiterbildung-Information-Beratung (WIB) gestellt werden.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die zum ersten Mal einen bezahlten Bildungsurlaub beantragen bzw. gewähren wollen, sollten sich durch ihre Berufsverbände beraten lassen.