Stipendien
Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert in Form von Zuschüssen und Stipendien sowohl Weiterbildungslehrgänge und –studien als auch wissenschaftliche Forschungsprojekte im In- und Ausland.
1. Zuschüsse für Weiterbildungslehrgänge für Lehrpersonen
Lehrpersonen und Inhaber einer Lehrbefähigung können Zuschüsse für fachbezogene, pädagogische und sprachliche Weiterbildungslehrgänge beantragen, wenn
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ihr Arbeitsplatz oder, falls sie arbeitslos sind, ihr Wohnsitz in der DG liegt;
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die Lehrgänge mindestens zehn Stunden Weiterbildung umfassen und auf mindestens zwei Studientage verteilt sind.
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs per Einschreiben beim Ministerium der DG eingereicht werden. Ihm müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
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eine Abschrift der Lehrbefähigung des Antragstellers;
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ein ausführliches Programm der Weiterbildungsveranstaltung;
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ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten;
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eine Empfehlung der Schuldirektion, wenn der Antragsteller erwerbstätig ist, oder eine Bescheinigung "A 101" des Arbeitsamts über die Eintragung als arbeitsuchende Lehrperson, wenn der Antragsteller arbeitslos ist;
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gegebenenfalls ein Nachweis, dass der Wohnsitz des Antragstellers in der DG liegt;
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eine eidesstattliche Erklärung, für diesen Lehrgang keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe von der DG zu erhalten;
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eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution.
Spätestens sechs Wochen, nachdem der Lehrgang beendet wurde, muss eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung beim Ministerium eingereicht werden.
Billigt der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung den Zuschuss, kann dieser nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung gewährt werden. Die finanzielle Beihilfe beträgt höchstens 50% der belegten Ausgaben, jedoch nicht mehr als 247, 89 EUR.
2. Sprachbad-Stipendien für Sekundarschulabsolventen
Jugendliche aus der DG können beim FOREM ein Stipendium für einen Sprachaufenthalt in französischer oder niederländischer Sprache beantragen.
Das FOREM bietet zudem 10 Sprachaufenthalte in englischer Sprache für deutschsprachige Sekundarschulabsolventen an. Um das zweite Abiturjahr bzw. das siebte Jahr im Befähigungsunterricht im englischsprachigen Ausland verbringen zu können, müssen die Schüler die gleichen Bedingungen erfüllen wie die französischsprachigen Antragsteller:
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am 1. Januar des Jahres, in dem der Sprachaufenthalt beginnt, keine 20 Jahre alt sein;
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im Jahr, in dem der Sprachaufenthalt beginnt, oder im Jahr davor die obere Sekundarstufe im Juni oder September erfolgreich abgeschlossen haben;
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einen Sprachentest in Französisch oder Niederländisch bestehen.
Die Jugendlichen können ihren Sprachaufenthalt selbst oder mittels einer anerkannten Austauschorganisation planen. Die vom FOREM getragenen Kosten sind vom Einkommen des Schülers bzw. seiner Eltern abhängig.
3. Stipendium für Weiterbildungsstudien
Die DG vergibt Stipendien für wissenschaftliche, pädagogische, fachbezogene und sprachliche Weiterbildungsstudien, die von in- oder ausländischen Universitäten, Hochschulen oder anderen anerkannten Bildungseinrichtungen organisiert werden. Absolventen eines Universitäts- oder Hochschulstudiums kurzer oder langer Studiendauer können einen Antrag auf ein Stipendium stellen, wenn
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sie in der DG wohnhaft sind oder in der DG arbeiten;
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die Weiterbildungsstudien im Themenbereich ihres abgeschlossenen Studiums liegen, also keine grundsätzliche Änderung der Studienrichtung zur Folge haben;
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die Dauer der Weiterbildungsstudien mindestens einen Monat beträgt.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Studienbeginn per Einschreiben beim Ministerium der DG eingereicht werden. Ihm müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
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eine Abschrift des Diploms des Antragstellers;
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ein ausführliches Programm des Studiums;
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eine Erklärung über Ziel und Zweck des beabsichtigten Studiums;
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ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten;
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eine Einschreibebestätigung;
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ein Nachweis, dass der Wohnsitz oder Arbeitsplatz des Antragstellers in der DG liegt;
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eine eidesstattliche Erklärung, für dieses Studium keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe von der DG zu erhalten;
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eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution.
Der Antragsteller muss spätestens sechs Wochen, nachdem er sein Studium beendet hat, eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung und einen Abschlussbericht über das Studium beim Ministerium einreichen.
Erteilt der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung dem Bewerber eine prinzipielle Zusage, kann nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung und des Abschlusszeugnisses ein Stipendium gewährt werden, das höchstens 50% der belegten Ausgaben, jedoch nicht mehr als 743,68 EUR beträgt.
Zur Begutachtung der Anträge kann das Ministerium Experten für wissenschaftliche, pädagogische, fachbezogene und sprachliche Weiterbildungsstudien hinzuziehen.
4. Stipendium für wissenschaftliche Forschungsprojekte
Inhaber eines Universitäts- oder Hochschuldiploms langer Studiendauer und Studenten im Abschlussjahr eines Universitäts- oder Hochschulstudiums langer Studiendauer können ein Stipendium für wissenschaftliche Forschungsprojekte an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung beantragen. Voraussetzung ist, dass ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der DG liegt oder sie ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz mindestens zehn Jahre lang in der DG gehabt und maximal ein Jahr vor der Beantragung des Stipendiums den Wohnsitz oder Arbeitsplatz gewechselt haben.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Forschungstätigkeit per Einschreiben beim Ministerium der DG eingereicht werden. Ihm müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
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eine Abschrift des Diploms des Antragstellers;
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ein ausführliches Programm des Forschungsprojekts sowie ein Konzept über die behandelte Thematik;
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ein schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers zur Forschungstätigkeit, falls der Bewerber berufstätig ist;
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ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise-, Aufenthalts- und Dokumentationskosten;
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eine Einschreibebestätigung;
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ein Nachweis, dass der Wohnsitz oder Arbeitsplatz des Antragstellers in der DG liegt bzw. mindestens 10 Jahre lang in der DG gelegen und der Wohnungswechsel maximal ein Jahr vor dem Antrag stattgefunden hat;
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eine eidesstattliche Erklärung, für das Forschungsprojekt keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe von der DG zu erhalten;
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eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution.
Der Antragsteller muss spätestens sechs Wochen, nachdem er seine Forschungstätigkeit beendet hat, eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung und ein Exemplar der Abschlussarbeit zum Forschungsgebiet beim Ministerium einreichen.
Wird dem Bewerber eine prinzipielle Zusage des Ministers für Unterricht und wissenschaftliche Forschung erteilt, kann nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung und der Abschlussarbeit zum Forschungsgebiet ein Stipendium gewährt werden, das höchstens 1.239,47 EUR beträgt.
Das gewährte Stipendium kann im Laufe des zweiten Semesters des Jahres ausgezahlt werden, das der Beantragung folgt, insofern der Antragsteller eine Teilnahmebescheinigung und einen Zwischenbericht zum Forschungsprojekt vorlegt, aus dem ersichtlich wird, dass er seiner Forschungstätigkeit gewissenhaft nachgeht.
Der Minister für Ausbildung und wissenschaftliche Forschung fordert das Stipendium zurück, wenn der Bewerber, nachdem er das Stipendium erhalten hat, seine Forschungsarbeit ohne triftigen Grund aufgibt.
Zur Begutachtung der Anträge kann das Ministerium Experten des jeweiligen Forschungsgebietes hinzuziehen.
Hinweis:
Vorrangig werden die Anträge auf jene Forschungsprojekte und Weiterbildungslehrgänge bzw. -studien berücksichtigt, die für die DG von Nutzen sein können.
Wem bereits eine finanzielle Unterstützung oder Beihilfe für Weiterbildungsstudien bzw. Forschungsprojekte zuteilwurde, wird für dieselben Studien oder Projekte kein Stipendium gewährt.
5. Stipendien der Flämischen Gemeinschaft
1. Sommerkursus
Im Rahmen des bilateralen Abkommens mit der DG bietet die Flämische Gemeinschaft jährlich ein Stipendium für einen Sommerkursus am Sprachenzentrum der Universität Gent oder Hasselt an. Der dreiwöchige Lehrgang ermöglicht dem Stipendiaten, die niederländische Sprache und Kultur kennenzulernen. Die Bewerber müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein und über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache verfügen.
2. Forschungsarbeit oder Post-Master-Studiengang
Die Flämische Gemeinschaft bietet jungen deutschsprachigen Master-Absolventen ein Stipendium für Forschungsarbeiten oder für die Fortsetzung der Studien in einem Post-Master-Studien-Gang an einer flämischen Universität an. Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein. Sie müssen über einen Master-Abschluss oder ein gleichgestelltes Diplom verfügen und eine Auszeichnung in ihrem Grad erreicht haben. Beispiel: Ein Master-Absolvent in politischen Wissenschaften, Recht oder Wirtschaft strebt einen weiteren Master-Abschluss in internationalen Wirtschaftswissenschaften, europäischem Recht oder europäischen Studien an. Das Weiterstudium erfolgt in englischer Sprache.
Der Stipendiat erhält eine monatliche Unterstützung von 840 Euro. Die Einschreibegebühren in maximaler Höhe von 564 € werden ebenfalls von Flandern übernommen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen einen ausführlichen Lebenslauf mit Angaben zu den Sprachkenntnissen enthalten. Außerdem werden ein detailliertes Studien- bzw. Arbeitsprogramm sowie die bisherigen Studienergebnisse benötigt. Von Vorteil sind ein
Empfehlungsschreiben und gegebenenfalls die Aufnahmebescheinigung der Universität, an der die Studien fortgesetzt werden sollen.
Die Studienmöglichkeiten für Post-Masterstudiengänge oder Forschungsarbeiten an den flämischen Universitäten und Hochschulen (Antwerpen, Gent, Brüssel, Leuven und Hasselt …) können über www.studyinflanders.be eingesehen werden. Eine Zulasung zur flämischen Universität für die weiterführenden Studien sollte ebenfalls vom Stipendiaten geklärt werden.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Margret Schmitz.
6. Stipendien der Bundesrepublik Deutschland
Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) bietet jährlich unterschiedliche Stipendien an:
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Der DAAD vergibt für das Studium an einer deutschen Hochschule oder Universität Jahresstipendien an junge Akademiker, die an einer belgischen Universität den Grad eines Lizenziaten bzw. Masters erworben haben.
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Juristen können sich um ein Jahresstipendium an einer deutschen Universität bewerben, wenn sie den Grad eines Lizenziaten bzw. Masters erworben haben.
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Der DAAD bietet kurze Forschungsstipendien an, die für die Dauer von 1 bis maximal 10 Monaten verliehen werden. Sie stehen Nachwuchswissenschaftlern für die Durchführung zeitlich begrenzter Forschungsprojekte zur Verfügung.
Die Bundesrepublik Deutschland vergibt jährlich circa 30 Stipendien an Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Jugendhilfe für einen Studienaufenthalt in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, ein Zusammenschluss freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe, führt dieses Programm im Auftrag vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend durch. Fachgespräche, Besichtigungen und Praxiseinsätze verschaffen den Teilnehmern einen Einblick in die Theorie und Praxis der Jugend- und Sozialarbeit in Deutschland. Berufliche Erfahrungen können unter Kollegen aus zahlreichen Ländern ausgetauscht und verglichen werden. Gleichzeitig lernen die Stipendiaten Deutschland aus politischer, kultureller, ökonomischer und geographischer Sicht besser kennen.
7. Stipendien Österreichs
Der österreichische Austauschdienst (ÖAD) hat eine Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung geschaffen, die eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten des ÖAD bietet.
Die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung umfasst
• weltweite Stipendien für in Österreich Studierende, Graduierte und Forschende
• Stipendien für internationale Studierende, Graduierte und Forschende in Österreich
• Forschungsförderungen, Preise und Praktika in Österreich und weltweit
• rein nationale und hochschulinterne Förderungen
Die Datenbank wird stets aktualisiert und enthält Auskünfte über mehr als 1100 Stipendien und Preise.
8. Stipendien der Schweiz
Die beiden jährlichen Stipendien der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die für hiesige Akademiker infrage kommen, richten sich an Bewerber, die ihr Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben und in der Schweiz ein ergänzendes Studium absolvieren möchten.
9. Stipendien der Republik Ungarn
Die Republik Ungarn vergibt eine gewisse Anzahl Stipendien an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Diese Stipendien können von Studenten, Universitätslehrkräften und Forschern genutzt werden. Sie können zudem für Hochschulsommerkurse verwendet werden.
Detaillierte Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der ungarischen Stipendienkommission (s. u.). Dort kann auch die Höhe der Zuschüsse nachgelesen werden. Die Beträge sind abhängig von der Kategorie des Stipendiums. Ansprechpartner ist Herr Edgar Hungs.
10. Studiendarlehen
Studenten können bei der Provinz Lüttich ein Privatdarlehen aufnehmen, um ihre Studien zu finanzieren. Die Bedingungen und Antragsformulare finden Sie auf dem Portal der Provinz Lüttich.
11.
Unterkunft für Stundenten in Paris
Die Biermans-Lapôtre Stiftung – Fondation Biermans-Lapôtre, Boulevard Jourdan 9A, 75690 Paris Cedex 14, France – wurde 1925 gegründet und liegt auf dem internationalen Universitätscampus im Süden von Paris. Es handelt sich weder um ein Studenten-Hotel noch um eine Jugendherberge. 201 Zimmer und 18 Studios wurden im Jahre 2000 komplett renoviert und stehen bevorzugt Belgiern und Luxemburgern zur Verfügung. Diese können auf die Zimmer zurückgreifen, wenn sie einen universitären Titel besitzen und an einer anerkannten Institution in Paris ein weiterführendes Studium absolvieren möchten, dessen Lehrinhalte in Belgien nicht zur Auswahl stehen.
Ansprechpartnerin für Interessenten ist Frau Hilde Garmyn. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der fondation universitaire.