Unterstützung zu Gunsten des Arbeitnehmers bei den Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

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1. Prinzip

Um die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Belgien zu fördern, wird den im Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätigen Personalmitgliedern eine Unterstützung bei den Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt.

Die Unterstützung bezieht sich auf die Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsort (und umgekehrt) beziehungsweise zwischen verschiedenen Niederlassungen und Unterrichtseinrichtungen, in denen das Personalmitglied tätig ist.

Seit dem 1. Januar 2011 werden die Abonnementkosten zu 100% erstattet.

2. Modalitäten der Rückerstattung

Die Unterstützung wird unabhängig von der Personalkategorie und der Gehaltsstufe gewährt und durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausbezahlt.

Eine Rückerstattung kann nur nach Vorlage eines nominellen Abonnements eines der öffentlichen Verkehrsunternehmen erfolgen.

Ebenfalls rückerstattet werden Tagesfahrten mit einem öffentlichen Verkehrsunternehmen, wenn sie regelmäβig erfolgen, d.h. wenn das Personalmitglied an allen Wochentagen, an denen es Unterricht in der jeweiligen Schule erteilt, ein öffentliches Verkehrsmittel für die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz und/oder umgekehrt benutzt. In diesem Fall werden dem Personalmitglied die effektiv entstandenen Kosten rückerstattet, wobei pro Schuljahr der Betrag, der bei Erwerb eines Jahresabonnements für dieselbe Strecke rückerstattet würde, nicht überschritten werden darf.

Es obliegt dem Personalmitglied, sich beim Erwerb des Abonnements oder Tickets für die jeweils preislich günstigste Variante zu entscheiden. Ein Personalmitglied, das beispielsweise einmal wöchentlich für die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort (oder umgekehrt) ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, erwirbt selbstverständlich ein Tagesticket und kein Abonnement. Des Weiteren wird ein Monatsabonnement nur rückerstattet, wenn das Personalmitglied auch effektiv in dem betreffenden  Monat im Unterrichtswesen in der DG tätig war.

Zwecks Rückerstattung eines Abonnements reicht das Personalmitglied bis spätestens 30. September eine sich auf das vorhergehende Schuljahr beziehende Forderungserklärung (vgl. Anlage 1) sowie eine Kopie des/der Abonnements bestehend aus einer Identitätskarte und einem Validationsticket ein. Falls der Verkehrsunternehmer kein Validationsticket ausstellt, ist ein Nachweis über die getätigte Zahlung (z.B Kopie des Kontoauszuges) beizulegen.

Die Dokumente sind an folgende Adresse zu senden:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Unterrichtspersonal
Gospertstraβe 1
4700 Eupen

Zwecks Rückerstattung von Tagesfahrten sendet das Personalmitglied bis spätestens 30. September eine sich auf das vorhergehende Schuljahr beziehende Forderungserklärung (vgl. Anlage 2) an die oben erwähnte Adresse.

Die Forderungserklärung ist vom Personalmitglied und vom Schulleiter zu unterzeichnen.

Die Rückerstattung erfolgt auf Schuljahresbasis.