Rückerstattung der Fahrtkosten für Lehrpersonen
Personalmitgliedern, die während eines Unterrichtstages aufgrund ihres offiziellen Stundenplanes mehr als eine Schule bzw. Schulniederlassung ansteuern müssen, werden die Fahrtkosten zurückerstattet.
Betroffen sind alle Fahrten, selbst wenn die Mittagspause dazwischen liegt. Die Fahrt vom Wohnort zur Schule sowie die Rückfahrt zum Wohnort am Ende eines Unterrichtstages gelten als Arbeitsweg und sind hiervon ausgeschlossen. Es geht also ausschließlich um die Fahrten des Unterrichtspersonals zwischen zwei Schulen oder Schulniederlassungen.
Wenn der Einsatzort des Personalmitglieds weiter von seinem Wohnort entfernt ist als die nächstgelegene Niederlassung der Förderschule, die das Personalmitglied entsendet, dann wird der Abstand zwischen der Förderschule und dem Einsatzort ebenfalls als Dienstfahrt betrachtet.
In Ausführung dieser Bestimmung wurde eine Datenbank zur Berechnung der Rückerstattung angelegt. Folgen Sie dazu dem unten stehenden Link.
Nachfolgend finden Sie die verwaltungstechnischen Erläuterungen zum Ausfüllen der Fahrtkostenaufstellung. Die ausgedruckten und unterschriebenen Dokumente müssen vor dem 10. Juli an unten stehende Adresse geschickt werden.
Die Auszahlung erfolgt getrennt vom Gehalt durch den Gehaltsdienst.
Vorgehensweise zum Ausfüllen der Fahrtkostenaufstellung
Das Ausfüllen der Fahrtkostenaufstellung erfolgt ausschließlich über die Internetseite unterrichtsverwaltung der Unterrichtsabteilung des Ministeriums (siehe Link).
1. Startseite - "Interne Schulverwaltung"
Das Ausfüllen erfolgt ausschließlich über die Schulverwaltung anhand dieses Moduls.
2. In der Kombobox von Laufbahn auf "Fahrtentschädigung" umschalten.
Ein Klick auf den blauen Button neben dem betreffenden Namen führt Sie zum eigentlichen Modul der Fahrtkostenaufstellung. Mit "Neu" schaffen Sie einen neuen Eintrag; einen bestehenden Eintrag können Sie abändern, indem Sie die "Hand mit dem Stift" anklicken. Die "Hand mit dem Stift" wird erst sichtbar, wenn der entsprechende Eintrag besteht.
3. In der vorgesehenen Bildschirmmaske müssen alle Felder sorgfältig ausgefüllt werden.
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Tag (1Mo. usw.)
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Das Datum jeweils wie folgt manuell eingeben: z.B. 01.09.2002.
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Die Ausgangs- und Zielschule jeweils wählen.
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Den Unterrichtsbeginn in der Zielschule wie folgt angeben: z.B. 09:30.
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Die Anzahl gefahrener km (von Schulniederlassung zu Schulniederlassung) erscheint automatisch bei Fahrten zwischen zwei Schulniederlassungen, die in dieser Kombination bereits im Rahmen einer früheren Fahrtkostenaufstellung angegeben worden sind. Eine manuelle Eingabe ist in diesen Fällen nicht möglich, dies um eine Einheitlichkeit auf gesamter Ebene zu gewährleisten. Lediglich bei Fahrten zwischen zwei Schulniederlassungen, die in dieser Kombination bisher noch nicht angesteuert worden sind, muss die Eingabe weiterhin manuell erfolgen: z.B. 6,5.
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Die maximale Wochenzahl für ein Schuljahr beträgt 36 (ausschließlich Unterricht ohne feststehende Ferien).
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Es dürfen nur die Tage angerechnet werden, an denen tatsächlich gefahren wurde.
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Krankheitstage, Konferenztage oder ähnliches müssen abgezogen werden, indem die Anzahl Wochen angepasst wird.
4. Beispiel
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Tag |
Von |
Bis |
Ausgang |
Ziel |
Beginn |
Km |
WO |
|
1Mo. |
01.09.2002 |
31.12.2002 |
1201 |
1221 |
10:30 |
8,5 |
15 |
|
1Mo. |
01.01.2003 |
30.06.2003 |
1202 |
1221 |
14:45 |
9 |
16 |
|
3Mi. |
01.10.2002 |
30.06.2003 |
1221 |
1301 |
11:10 |
9,4 |
30 |
|
5Fr. |
01.09.2002 |
30.06.2003 |
1201 |
1221 |
11:10 |
8,5 |
33 |
5. Das Drucken erfolgt über das Modul "Interne Schulverwaltung -> Dokumente - Fahrtkosten". Sie geben oben das Anfangs- und Enddatum des Schuljahres ein.
(1.09.2002 - 30.06.2003) Mit einem Klick auf "Dokumente - Fahrtkosten" drucken Sie sofort alle Fahrtkostenaufstellungen Ihrer Schule aus. Pro Lehrer finden Sie die vollständige Aufstellung vor (Gesamtbeträge einbegriffen).
Das Personalmitglied und der Vertreter des Schulträgers (Schulleiter) müssen die Aufstellung unterschreiben und das Original vor dem 10. Juli an das Ministerium schicken. Da nur ein Schulleiter die Fahrtkostenaufstellung unterschreiben soll, muss eine Absprache zwischen den Schulleitern erfolgen. Das Ministerium empfiehlt, dass der Schulleiter der Schule, in der der Lehrer die meisten Stunden erteilt, das Dokument unterschreibt.