Urlaubsgeld für Junglehrer
Junge Lehrer, die ihr Studium (oder eine Lehre) im Jahr XY abgeschlossen und noch im selben Jahr im Unterrichtswesen gearbeitet haben, haben unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf das Urlaubsgeld nicht nur für den Zeitraum, während dem sie tatsächlich gearbeitet haben, sondern auch für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dienstbeginn. Diese Zeit wird somit für die Berechnung des Urlaubsgeldes als Dienstzeit betrachtet.
Um in den Genuss dieser Regelung kommen zu können, muss folgende Bedingung erfüllt sein:
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Es muss spätestens vier Monate nach Abschluss des Studiums (es zählt das Datum des Diploms) seinen Dienst im Unterrichtswesen begonnen und dazwischen nicht im Rahmen eines Arbeiter- oder Angestelltenvertrages gearbeitet haben.
Der Antrag, der als Download zur Verfügung gestellt wird, ist vom Personalmitglied bis spätestens 31. Mai an die Abteilung Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung des Ministeriums zu richten.
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