Übersicht über das Sektorenabkommen 2007-2009
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat mit den beiden großen Gewerkschaften ein Sektorenabkommen abgeschlossen, um die Attraktivität des Lehrerberufs zu verbessern. Im Rahmen dieses Abkommens investiert die Regierung rund 1,5 Millionen Euro jährlich zusätzlich ins Unterrichtswesen.
Hier eine Übersicht über die wesentlichen Punkte dieses Abkommens:
1. Grundlegende Baremenreform
Die Gehaltsstruktur im Unterrichtswesen ist äußerst kompliziert. Das liegt an dem ungemein vielschichtigen Zusammenspiel zwischen Befähigungsnachweis (Titel), Amt und Unterrichtsform. Diese Vielfalt hat dazu geführt, dass es im Unterrichtswesen in der DG zurzeit 122 Baremen gibt (einschließlich Arbeitspersonal und Musikakademie). Neben dieser Komplexität bestehen Ungerechtigkeiten zwischen dem allgemeinbildenden Unterricht einerseits und dem technisch-berufsbildenden Unterricht andererseits, aber auch zwischen dem subventionierten und dem Gemeinschaftsunterrichtswesen.
Es war deshalb sinnvoll, die Baremen grundlegend zu durchforsten und deren Anzahl drastisch zu reduzieren, um mehr Transparenz und Gerechtigkeit zu schaffen. Darüber hinaus erleichtert eine solche Reform das Erstellen eines eigenen, von der Französischen Gemeinschaft unabhängigen Gehaltszahlungsprogramms, budgetäre Simulationen, die Ausarbeitung neuer Gehaltslaufbahnen usw. Ein weiterer, wichtiger Vorteil ist die Zahlungssicherheit, da durch eine grundlegende Reform die Baremenzuteilung vereinfacht wird und somit die Fehlerhäufigkeit sinkt (Rechtssicherheit).
Die Reform hat als Prämisse, dass kein Personalmitglied, das sich im Dienst befindet, finanziell herabgestuft wird. Für die Personalmitglieder bedeutet dies, dass sie in vielen Fällen mehr aber auf keinen Fall weniger verdienen werden als bisher. Es gibt also ein vereinfachtes Auslaufmodell (auch für Zeitweilige gemäß noch festzulegenden Bedingungen) und ein neues, noch vereinfachteres System für alle Neueinsteiger.
Die Bezahlung erfolgt nun nach Diplom. Das hat den großen Vorteil, dass die Baremenzuteilung losgelöst ist von der eigentlichen Gesetzgebung über die Befähigungsnachweise und es bei den Anwerbungsämtern nur noch vier Baremen gibt:
- Lizenz bzw. Master (CTI-Kode 501)
- Graduat bzw. Bachelor (301)
- Abitur (183)
- Mittlere Reife (oder kein Diplom) (125)
Einzige Ausnahme bilden die Meister bzw. Inhaber
- eines Abiturs und Befähigungsnachweises des technischen Sekundarunterrichts (ETSS),
- eines technischen Abiturs des Abendschulwesens (CTSS),
- eines Studienzeugnisses und Befähigungsnach¬weises des sechsten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts (EPSS)
- oder der Entsprechung im Abendschulbereich (CPSS)
mit nützlicher Berufserfahrung, die künftig wie die Inhaber eines Graduats besoldet werden.
Darüber hinaus werden bestimmte Gehälter im technisch-berufsbildenden Unter¬richt an den allgemeinbildenden Unterricht angeglichen. Dies gilt für alle Anwerbungsämter in allen Personalkategorien (mit Ausnahme des Arbeitspersonals, für das eine lineare Gehaltserhöhung um 5 % vorgesehen ist) gelten. Die Reform ist im Januar 2009 in Kraft getreten.
Im Hochschulwesen wird nach noch festzulegenden Modalitäten ein Auswahlamt eingeführt, was eine differenzierte Besoldung ermöglicht.
2. Stufenweise Erhöhung der Einstiegsgehälter um 10 %
Mit der Baremenvereinfachung geht eine Anhebung der Einstiegsgehälter um 10 % einher. Zum einen – dies ist das Hauptargument – erhöht sie die finanzielle Attraktivität des Lehrerberufs und zum anderen erleichtert sie die Streichung gewisser Baremen, weil der Wegfall "höherer Baremen" ganz oder teilweise durch die Anhebung der verbleibenden Baremen kompensiert wird. Da die Einstiegsgehälter um den o.e. Prozentsatz erhöht werden, wird das Gehalt aller Personalmitglieder, das diesen neuen Einstiegswert nicht erreicht, auf diesen Wert angehoben. Durch diese Maßnahme wird vermieden, dass bereits im Unterrichtswesen beschäftigte Personalmitglieder von Neueinsteigern finanziell "überholt"werden.
Die Erhöhung der Einstiegsgehälter erfolgt stufenweise (im September 2009 um 3 %, im September 2010 um weitere 3 % und schließlich im September 2011 um die restlichen 4 %). Zeitgleich wird das Gehalt aller Personalmitglieder angehoben, das unter diesem neuen Einstiegswert liegt.
3. Lineare Erhöhung der Gehälter des im Gemeinschaftsunterrichtswesen beschäftigten Arbeitspersonals um 5 %
Diese Maßnahme erfolgt im Januar 2010.
4. Bezahlung der Zeitweiligen am Ende des Monats der Dienstleistung
Vorher wurden alle zeitweilig beschäftigten Personalmitglieder mit einem Monat Verzögerung besoldet. Diese seit jeher bestehende Praxis hatte schulorganisatorische und zahlungstechnische Gründe und stellte insbesondere für Berufsanfänger eine Belastung dar, da sie ihr erstes Monatsgehalt erst zwei Monate nach Dienstantritt erhielten. Diese Ungerechtigkeit wurde Anfang 2009 beseitigt: Seit Januar 2009 werden alle Zeitweiligen genau wie definitiv ernannte Personalmitglieder am Ende des Monats der Dienstleistung besoldet.
5. Einführung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen für vorrangige Zeitweilige
Eine weitere grundlegende Verbesserung des Statuts der Zeitweiligen stellt die Einführung von Einstellungen auf unbefristete Dauer für die vorrangigen Zeitweiligen dar.
Früher endete der Arbeitsvertrag der Zeitweiligen (bis auf wenige Ausnahmen) am 30. Juni eines jeden Schuljahres. Dies hatte mehrere negative Folgen: Viele Zeitweilige mussten sich jedes Jahr im Juli als Arbeitsuchende eintragen, bestimmte Zeitweilige mussten eine zusätzliche Ausgleichzahlung für die Sommermonate beantragen und sie mussten sich jedes Jahr erneut um eine zeitweilige Einstellung bewerben, was mit bedeutendem administrativem Aufwand und Arbeitsplatzsorgen einherging. Seit dem Schuljahr 2008-2009 sind für die zeitweilig beschäftigten Personalmitglieder, die sich im Vorrang befinden, unbefristete Einstellungen möglich. Dadurch wurden die o.e. Nachteile weitgehend beseitigt.
Diese Personalmitglieder kommen zudem in den Genuss fast aller gängigen Urlaubsformen, z.B. der klassischen Laufbahnunterbrechung und der Urlaube wegen verringerter Dienstleistungen.
6. Neues Modell der Altersteilzeit
Zwecks Vorbeugung des Burn-out-Syndroms am Ende der Laufbahn wird ein neues Modell der Altersteilzeit eingeführt. Es sieht vor, dass Lehrer (das Prinzip gilt aber für alle definitiven Personalmitglieder), die das Alter von 55 Jahren erreicht haben, die Möglichkeit erhalten, nur noch einen halben Stundenplan in der Klasse zu erteilen. Im Rahmen eines Viertelstundenplans können sie dann andere Tätigkeiten im Auftrag der Schule ausüben, z.B. Mitarbeit in der Mediothek, Mentoring für junge Lehrkräfte, Hausaufgabenbetreuung. Dieser Viertelstundenplan geht übrigens nicht zu Lasten des Stundenkapitals der Schule. Für den verbleibenden Viertelstundenplan können sie beurlaubt werden. Die Personalmitglieder, die diese neue Form der Altersteilzeit in Anspruch nehmen, erhalten 80 % ihres letzten Bruttogehalts (das Nettogehalt liegt sogar noch höher). Auch ist künftig mit 58 Jahren ein Wechsel von der Altersteilzeit zum halbzeitigen Vorruhestand möglich (zum Vollzeit-Vorruhestand konnte bereits gewechselt werden).
Die Möglichkeit des Wechsels (wie oben beschrieben) in den halbzeitigen Vorruhestand trat bereits am 1. September 2007 in Kraft; die finanziellen Bestimmungen (s. oben) gelten seit dem 1. September 2008.
7. Anhebung des Urlaubsgeldes
Das Urlaubsgeld für alle im Unterrichtswesen beschäftigten Personalmitglieder wird angehoben:
- 2008 für die Stufen IV und III auf 92 % eines Monatsgehaltes
- 2009 für die Stufe II auf 92 % eines Monatsgehaltes
- 2010 für die Stufe II+ auf 85 % und ebenfalls 2010 für die Stufe I auf 80 % eines Monatsgehaltes
8. Internatsaufseher – verbesserte Anrechenbarkeit der Nachtarbeit
Die anrechenbare Arbeitszeit bei Nachtarbeit wird ab dem 1. September 2009 von 3 auf 5 Stunden erhöht.