Koordinationsstunden
Die Ursprungsstunden des definitiven Personalmitgliedes müssen immer zurückzufinden sein.
Wenn also Koordinationsstunden von einem definitiven Personalmitglied gegeben werden, müssen die aufgegebenen Stunden von einem zeitweiligen Personalmitglied in Vertretung oder von einem definitiven Personalmitglied im Stellenmangel (provisorische Wiederbeschäftigung) gegeben werden, die Stunden dürfen niemals für offen erklärt werden. Auf dem Zahlungsdokument wird dieser Vorgang in Form einer vorübergehenden Zuteilung festgehalten.
Falls die Stunden nicht mehr zurückgefunden werden können, steht das definitive Personalmitglied zur Disposition wegen Stellenmangels und dieser muss in jedem Fall wie bei der üblichen Prozedur festgehalten und von der Reaffektierungskommission besprochen werden.
Sind in einer anderen Einrichtung offene Stunden vorhanden, müssen sie dem betreffenden Lehrer zugeteilt werden.