Beendigung der zeitweiligen Bezeichnung (OSUW)
Wir empfehlen den Schulträgern, jedem Personalmitglied, das bis zum Ende des Schuljahres, also auf bestimmte Dauer, zeitweilig bezeichnet ist, kurz vor Ende des Schuljahres zur Information ein Schreiben zukommen zu lassen oder auszuhändigen. Darin sollte darauf hingewiesen werden, dass die Bezeichnung – in Anwendung von Artikel 29 Nr. 4 des Dekretes vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren – von Amts wegen am letzten Schultag des betreffenden Schuljahres endet.
Dieses Schreiben braucht nicht vom Personalmitglied gegengezeichnet zu werden.
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