Leumundszeugnis und Diplome
Bei Einstellung eines Personalmitglieds im Unterrichtswesen ist ein PE-52 Formular auszufüllen, dem u.a. ein Leumundszeugnis und eine Kopie der erworbenen Diplome beizulegen sind.
Personalmitglieder, die im Rahmen ihrer Bewerbung für das Gemeinschaftsunterrichtswesen bereits ein Leumundszeugnis und eine Kopie ihrer Diplome im Ministerium eingereicht haben, müssen dem PE-52 Formular diese Dokumente nicht mehr beilegen.
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