Nachweis des Mangels an Schulpersonal, das die gesetzlich festgelegten Diplom- und Sprachbedingungen erfüllt: neue Prozedur
Durch das Dekret vom 23. Juni 2008 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2008 ist die oben erwähnte Prozedur vereinfacht worden.
Künftig braucht keine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsamtes mehr eingereicht zu werden. Auch das Inserieren in der Zeitung entfällt. Stattdessen muss der Schulträger (oder sein Vertreter) eine Erklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass er kein Personalmitglied gefunden hat, das die oben erwähnten Diplombedingungen und/oder Sprachbedingungen erfüllt.
Das neue Formular "Erklärung über den zeitweiligen Mangel an diplomiertem Schulpersonal" und den Antrag auf Sprachabweichung finden Sie in den Downloads.
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