Praktikantenbetreuung
Lehrer einer Schule der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die während des Schuljahres einen Studenten einer Hochschule oder Universität aus der Deutschsprachigen oder Französischen Gemeinschaft betreuen, erhalten eine Vergütung in Höhe von 4 € pro Stunde. Handelt es sich bei der Betreuung um "Laboratorien zur reflektierenden Verbindung Praxis-Theorie", ist ein Betrag von 15 € pro Unterrichtstag festgelegt.
Zudem erhält der Schulträger pro Student, der in seinen Schulen im Rahmen eines Praktikums betreut wird, finanzielle Mittel, die wie folgt festgelegt sind:
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pro vollständige Unterrichtswoche für einen Studenten im 2. Studienjahr: 30 €.
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pro vollständige Unterrichtswoche für einen Studenten in einem anderen Studienjahr: 20 €.
Diese Mittel sind pädagogischen Zwecken zuzuführen.
Die angegebenen Beträge werden indexiert. Auf die Vergütung für die Lehrer werden zudem der Berufssteuervorabzug und die Sozialabgaben angehalten.
Um diese Vergütung zu erhalten, müssen folgende Formulare eingereicht werden:
"Praktikanten 1": Information zum Praktikum des Studenten. Von der Hochschule oder Universität der Französischen Gemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Das Formular ist für Studenten der AHS nicht mehr auszufüllen.
"Praktikanten 2": Beweis der Betreuung der Studenten. Vom Lehrer auszufüllen und vom Schulleiter gegenzuzeichnen. Beim Ausfüllen ist besonders darauf zu achten, dass die Matrikelnummer und – bei Verheirateten – der Mädchenname eingetragen werden.
Beim Ausfüllen der Formulare ist darauf zu achten, dass die Formulare vollständig und korrekt ausgefüllt sind und bis spätestens 31. Juli eines jeden Jahres an die unten stehende Adresse gesandt werden.