Mangelberuf Lehrer! Förderung für Quereinsteiger.
Die Liste der zulässigen Mangelberufe wird jedes Jahr vom LfA-ONEM aktualisiert. In 2011 kann die Freistellung u.a. für das Vollzeitstudium zum Sekundarschullehrer, Primarschullehrer oder Kindergärtner beantragt werden.
Wer einen Beruf erlernen möchte, der nicht auf dieser Liste steht, muss mindestens 1 Jahr Arbeitslosenunterstützung bezogen haben, um für eine Freistellung in Frage zu kommen.
Für bestimmte Berufe ist eine Freistellung möglich, wenn der entschädigte Arbeitslose den Beruf in der Oberstufe des Sekundarunterrichtes erlernt (Beispiele: Pflegeberufe, Elektriker, Elektromechaniker, Schreiner oder Koch).
Die Erläuterung des Verfahrens ist auf den Seiten des LfA-ONEM in deutscher Sprache nachzulesen (Infoblätter T59-61, T125). Das ADG berät Sie gerne zu dieser Maßnahme.