Berufliche Ausbildung
Es gibt in der DG drei schulische Unterrichtsformen: den allgemeinbildenden, den technischen und den berufsbildenden Unterricht. Der allgemeinbildende Unterricht bereitet auf ein Weiterstudium, der berufsbildende auf den Einstieg ins Berufsleben vor. Der technische Unterricht kann sowohl in ein Weiterstudium als auch in den Einstieg ins Berufsleben münden.
Im ersten Sekundarschuljahr wird noch nicht zwischen Unterrichtsformen, sondern nur zwischen Beobachtungs- und Anpassungsjahr unterschieden. Danach differenziert man zwischen dem zweiten Jahr der allgemeinbildenden Unterrichtsform und dem zweiten Jahr des berufsbildenden Unterrichts. Ab dem dritten Sekundarschuljahr werden die einzelnen Studienjahre getrennt nach Unterrichtsform organisiert.
Am Ende der ersten Stufe ("Beobachtungsstufe"), die zwei Studienjahre umfasst, kann der Jugendliche wählen zwischen
- dem Übergangsunterricht, der in erster Linie den Zugang zum Hochschulwesen ermöglicht. Er ist in der allgemeinbildenden und in der technischen Unterrichtsform möglich.
- dem Befähigungsunterricht, der für die Schüler bestimmt ist, die am Ende der Sekundarschule einen Beruf ausüben möchten, der jedoch auch die Möglichkeit offen lässt, an einer Hochschule oder Universität ein Studium zu absolvieren. Er ist in der technischen und in der berufsbildenden Unterrichtsform möglich.
Teilzeitunterricht
Die DG organisiert und subventioniert im Rahmen des berufsbildenden Regelsekundarschulwesens einen Teilzeitunterricht. Dieser Unterricht umfaßt allgemeinbildende und berufsbildende Kurse und wird durch eine praktische Ausbildung ergänzt.
Die Zentren für Teilzeitunterricht sind einer Unterrichtseinrichtung angegliedert, die ab der zweiten Stufe des Sekundarunterrichts ausschließlich technischen oder berufsbildenden Unterricht organisiert.
Der Teilzeitunterricht wird jährlich während 600 Unterrichtsstunden zu 50 Minuten, die sich auf mindestens 20 Wochen verteilen, organisiert. Er kann nach Fächern oder fachübergreifend im Rahmen von Unterrichtseinheiten und -projekten organisiert werden.
Als reguläre Schüler haben die Personen Zugang zum Teilzeitunterricht, die eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- der Teilzeitschulpflicht unterliegen und bis spätestens zum 15. November des betreffenden Schuljahres im Teilzeitunterricht eingeschrieben sein;
- unter 26 Jahren sein, der Schulpflicht genügt haben, bis spätestens zum 15. November des betreffenden Schuljahres im Teilzeitunterricht eingeschrieben sein und einen der fünf folgenden Verträge abgeschlossen haben:
- ein Erstbeschäftigungsabkommen gemäß Artikel 27 Nummer 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 1999 zur Förderung der Beschäftigung;
- einen Vertrag über die Ausbildung im Betrieb im Rahmen des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. September 1993 zur Einrichtung und Regelung eines Systems der Ausbildung im Betrieb zur Vorbereitung der Integration von Personen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess;
- einen industriellen Lehrvertrag im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juli 1983 über das Erlernen der im Lohnverhältnis ausgeübten Arbeiterberufe;
- ein Abkommen zur beruflichen Immersion gemäß Titel IV Kapitel X des Programmgesetzes vom 2. August 2002;
- einen mit der Arbeitsgesetzgebung im Einklang stehenden Vertrag im Rahmen einer alternierenden Ausbildung, die von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt worden ist, unter der Voraussetzung, dass der Vertrag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Teilzeitunterricht steht.
Niemand darf sich für eine Ausbildung einschreiben, die mit einem Studiennachweis abschließt, den die betreffende Person bereits in derselben oder einer entsprechenden Studienrichtung erworben hat.
Ein Schüler, der ein Zentrum verläßt, erhält eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, seit wann und bis wann er den Teilzeitunterricht besucht hat und welche Fähigkeiten er erworben hat.
Technischer Unterricht
Schüler, die sich für die technische Unterrichtsform entscheiden, können nach Abschluss ihrer schulischen Ausbildung sowohl in den Beruf einsteigen als auch ein Studium aufnehmen. Neben den allgemeinbildenden Fächern erwerben die Schüler im technischen Unterricht gewerblich-technisch theoretische Kompetenzen und erhalten die Gelegenheit zur praktischen Anwendung des Erlernten.
Der Zugang zum Studium an Universitäten und Hochschulen ist offen.
Im technischen Übergangsunterricht werden folgende Optionen angeboten:
- Handelstechnik (Bischöfliches Institut Büllingen)
- Dienstleistungen für Personen, Sozial- und Familiendienste (Pater-Damian-Schule)
- Gesellschafts- und Erziehungslehre (Pater-Damian-Schule)
- Sport – Tennis (Pater-Damian-Schule)
- Elektromechanik (Technisches Institut St. Vith)
Im technischen Befähigungsunterricht werden folgende Wahlfächer angeboten:
Robert-Schuman-Institut
- Moderne Sprachen und Kommunikation
- Angewandte Betriebswirtschaft, Sekretariat, Rechnungswesen
- Sekretariat – Sprachen
- Angewandte Kunst und Grafik
- Biotechnik (2. Stufe)
- Chemie - Biochemie (3. Stufe)
- Fertigungstechniker in Mechanik
- Elektromechanik
- Elektrotechnik - Elektronik (2. Stufe)
- Industrie - Elektrotechnik (3. Stufe)
- Holzverarbeitung (2. Stufe)
- Bauzeichnen und öffentliche Arbeiten (3. Stufe)
Bischöfliches Institut Büllingen
Pater-Damian-Schule
- Moderne Sprache – öffentliche Beziehungen
- Kommunikation - Moderne Sprachen
Technisches Institut St. Vith
- Landwirtschaft
- Gartenbau
- Elektrotechnik (2. Stufe)
- Industrieelektronik (3. Stufe)
- Mechanik
- Holz / Schreinerei
- Forstwirtschaft
Maria-Goretti-Institut St. Vith
- Sekretariat
- Dienstleistungen im Sozialbereich
- Erziehung
Berufsbildender Unterricht
Der berufsbildende Unterricht bereitet in erster Linie auf den Einstieg in das Berufsleben vor. Nach Abschluss des siebten Ausbildungsjahres ist jedoch auch ein Studium an einer Hochschule oder Universität möglich.
Im berufsbildenden Unterricht werden folgende Wahlfächer angeboten:
Robert-Schuman-Institut
- Anpassungsklasse
- Polytechnik
- Bürowesen (2. Stufe)
- Bürowesen - EDV (3. Stufe)
- Familien- und Sozialhilfe
- Schreinerei (2. Stufe)
- Bau- und Industrieschreinerei (3. Stufe)
- Kochkunst (2. Stufe)
- Gastronomie-Hotelgewerbe (3. Stufe)
- Haarpflege
- Metallkonstruktionen – Schweißen
- Zerspanungsmechanik (2. Stufe)
- Zerspanungsmechanik - CNC (3. Stufe)
Bischöfliches Institut Büllingen
Technisches Institut St. Vith
- Anpassungsklasse
- Polytechnik
- Landwirtschaft
- Elektrotechnik und Metall (2. Jahr)
- Elektroinstallationen
- Mechanik
- KFZ-Elektromechanik
- Diesel-Hydraulik-Pneumatik
- Holz-Bau
- Holzverarbeitung
- Inneneinrichtungen/Holz
Maria-Goretti-Institut St. Vith
- Anpassungsklasse
- Dienstleistungen / Personen (2. Stufe)
- Familien- und Sanitätshilfe (3. Stufe)
- Dekoration Kunst / Haushalt / Bekleidung (2. Stufe)
- Bekleidungswesen / Verkauf (2. Stufe)
- Bekleidung / Umänderung / Verkauf (3. Stufe)
- Verwaltung und Geschäftsführung
- Pflegehelfer