Lehrpläne GUW
Das Gemeinschaftsunterrichtswesen hat für das Fach Deutsch Muttersprache auf Sekundarschulebene einen eigenen Lehrplan entworfen.
Für alle anderen Fächer nutzen die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Schulen die Lehrpläne des Gemeinschaftsunterrichtswesens der Französischen Gemeinschaft (FG). Die Liste der Lehrpläne, die für das Gemeinschaftsunterrichtswesen der DG gelten, finden Sie in der unten stehenden Excel-Datei.
Die Lehrpläne können Sie mithilfe der in der Excel-Liste angeführten Referenzen auf Restode, dem pädagogischen Server des Gemeinschaftsunterrichtswesens der FG, herunterladen:
Die Lehrpläne der FG für die nicht konfessionelle Sittenlehre im Primarschulwesen stellen wir Ihnen unten in deutscher und französischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Den Lehrplan protestantische Religion für das Sekundarschulwesen können Sie auf Restode herunterladen:
Für die Ausbildung zum Pflegehelfer fungiert der entsprechende Rahmenplan als pädagogischer Referenztext.
Nachweis der Grundkenntnisse in Betriebsführung in der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften im allgemeinbildenden Unterricht
Welche Kompetenzen erworben werden müssen, um den "Nachweis der Grundkenntnisse in Betriebsführung" zu erlangen, wurde im Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 21. Oktober 1998 festgelegt. Dieser ist durch den Königlichen Erlass vom 7. Juni 2007 zur Ausführung von Kapitel I des Titels II des Programmgesetzes vom 10. Februar 1998 zur Förderung des selbstständigen Unternehmertums abgeändert worden.
Damit die Schulen in die Lage versetzt werden, einen Nachweis der Kenntnisse in Betriebsführung ausstellen zu können, sind die zurzeit angewandten Lehrpläne in der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften des allgemeinbildenden Unterrichtes ergänzt worden. Bitte entnehmen Sie dem Download die Ergänzungen, die in den jeweiligen Lehrplänen vorzunehmen sind.
Ein Nachweis über die Kenntnisse in Betriebsführung kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Schüler vom 3. bis zum 6. Jahr in der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften unterrichtet wurde. Somit ist gewährleistet, dass alle Prüfungen zur Erlangung der im KE geforderten Kompetenzen abgelegt wurden.
Schülern, die erst nach dem 3. Jahr in die Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften einsteigen, kann der Nachweis nur dann ausgestellt werden, wenn die Kompetenzen durch Sonderprüfungen belegt wurden.