Implementierung der Rahmenpläne
Amtliche Mitteilung vom 20. Mai 2009 (UNAU.OP/MP/09.1352)
Mit dem Dekret zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen wurden Rahmenpläne für die Primarschule und die erste Stufe der Sekundarschule verabschiedet. Da es hinsichtlich der Implementierung der Rahmenpläne bisweilen zu Missverständnissen und Fehldeutungen des Dekrettextes kam, werden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Rahmenpläne verdeutlicht.
Nach umfangreichen Vorarbeiten wurden im Jahr 2008 vom Parlament der DG Rahmenpläne für die Primarschule und die erste Stufe der Sekundarschule verabschiedet. Doch Rahmenpläne allein bewirken noch nichts, erst wenn sie in der Schule in das tägliche Planungs- und Unterrichtshandeln einbezogen werden, erzielen sie die beabsichtigte nachhaltige Wirkung.
Eine wichtige Voraussetzung für die methodisch-didaktische und inhaltliche Konkretisierung der Rahmenpläne ist, dass den Schulgemeinschaften dafür die erforderliche Zeit gegeben wird. Insgesamt stehen für diese Aufgabe vier Schuljahre zur Verfügung.
In Artikel 26 des Dekretes zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen wird festgelegt, dass am 1. September 2009 in der Primarschule die Rahmenpläne in den Fächern Mathematik, Unterrichtssprache (Deutsch oder Französisch) und erste Fremdsprache (Französisch oder Deutsch) in Kraft treten. Für die erste Stufe der Sekundarschule gelten ab diesem Datum die Rahmenpläne in den Fächern Geschichte/Geografie, Sport und Naturwissenschaften.
Hinsichtlich des „Inkrafttretens“ dieser Rahmenpläne hat es m.E. Fehldeutungen des Dekrettextes gegeben, die manchmal die Ursache für Sorgen und Missmut im Lehrerkollegium sind.
So stellen sich Lehrer beispielsweise folgende Fragen:
Müssen alle Rahmenpläne bereits ab September 2009 punktgenau umgesetzt werden? Wird die Pädagogische Inspektion bereits ab dem 1. September 2009 die Einhaltung der Rahmenpläne überprüfen? Werden die externen Evaluatoren ab September 2009 die peinlich genaue Anwendung der Rahmenpläne bei der Schulevaluation berücksichtigen? Wird der Schulleiter mir einen negativen Bewertungsbericht ausstellen, wenn ich nicht ab September 2009 alle Unterrichtssequenzen punktgenau an den neuen Rahmenplänen ausrichte? Werden Unterstützungsmaßnahmen geboten, damit die Implementierung gelingen kann?
Folgende Hinweise und Klarstellungen mögen dazu beitragen, dass hinsichtlich dieser Fragen Klarheit geschaffen wird und tatsächlich die Gelassenheit eintritt, die eine wesentliche Voraussetzung für ein so wichtiges pädagogisch-didaktisches Vorhaben ist.
1. Wichtig ist, dass ab September 2009 die vom Parlament verabschiedeten Rahmenpläne als Richtschnur und Maßstab – oder als Rahmen – für die Unterrichtsplanung genutzt werden. Nur die vom Parlament verabschiedeten Rahmenpläne erfüllen diese Anforderung. Diese Tatsache ist gemeint, wenn von der gesetzlichen Verbindlichkeit der Rahmenpläne ab September 2009 die Rede ist. Es gibt keine anderen Rahmenpläne in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als die im Juni 2008 vom Parlament der DG festgelegten.
2. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die gesamte Unterrichtsplanung gemäß der neuen Rahmenpläne bereits im September 2009 abgeschlossen sein muss. Im Gegenteil, wir stehen erst am Anfang. Alle Unterrichtsspezialisten bestätigen, dass die Implementierung neuer Rahmenpläne ein komplexer und mehrjähriger Prozess ist. Nichts soll im „Hauruckverfahren“ durchgesetzt oder nur halbherzig verwirklicht werden. Unterrichtsplanung – sei es individuell, in der Fachgruppe oder im Lehrerteam –, die sich an neuen Rahmenplänen orientiert, braucht Zeit. Erst wenn Rahmenpläne und Kernkompetenzen in der Schule in das tägliche Planungs- und Unterrichtshandeln einbezogen werden, erzielen sie die beabsichtigte nachhaltige Wirkung. Gerade für die tägliche Lehrplanarbeit, das heißt für die methodisch-didaktische und inhaltliche Konkretisierung der Rahmenpläne, gilt die Feststellung: „Der Weg ist das Ziel!“
3. Vieles aus der bisherigen Unterrichtspraxis bleibt bestehen. Auch bisher galt der Grundsatz, dass der Schüler im Zentrum des Unterrichtsgeschehens steht; dass guter Unterricht ein Unterricht ist, in dem mehr gelernt als gelehrt wird und dass das eigenverantwortliche und selbständige Lernen des Schülers der Zielhorizont des Unterrichtens ist. Bewährte Unterrichtsmethoden sind mehr denn je im kompetenzorientierten Unterricht erforderlich und ein Großteil der bisherigen Unterrichtsinhalte findet sich in den neuen Rahmenplänen wieder. Der große Mehrwert der Rahmenpläne besteht im systematischen Aufbau der Lernziele von der 1. bis zur 8. Jahrgangsstufe. Dies gibt allen Lehrern Planungssicherheit und macht Bildungsansprüche für Schüler, Lehrer und Eltern transparent. Lehrer sollten in den Fachkonferenzen oder im Lehrerteam damit beginnen, den bestehenden schuleigenen Lehrplan mit dem Rahmenplan zu vergleichen und dort Anpassungen vorzunehmen, wo dies erforderlich ist.
4. Um jedes Missverständnis zu vermeiden und um die Voraussetzungen für eine nachhaltige und systematische Unterrichtsplanung zu gewährleisten, werde ich dem Parlament der DG vorschlagen, Artikel 11 des Rahmenplandekretes eine Ergänzung hinzuzufügen. In diesem Artikel wird festgehalten, dass erst im Schuljahr 2013-2014 die erste „Evaluierung der Rahmenpläne und deren Umsetzung in den Schulen“ stattfinden wird. Dieser Artikel soll um folgenden Zusatz ergänzt werden: „Dies bedeutet, dass für die progressive und planvolle Umsetzung der Rahmenpläne vier Schuljahre zur Verfügung stehen.“
5. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die in Kapitel 5 der Rahmenpläne vorgegebenen Inhalte keine „Abhaklisten“ sind. Wortwörtlich steht in jedem Rahmenplan zu Beginn von Kapitel 5.2: „Die in der Spalte ‚Inhaltskontexte’ genannten Fakten bzw. Begriffe stehen im Dienst der Kompetenzentwicklung beim Schüler. Innerhalb dieser verbindlich vorgegebenen Inhaltskontexte dürfen bei der konkreten Unterrichtsplanung und –gestaltung Schwerpunkte gesetzt werden.“ Rahmenpläne sind weder „Diktat“ noch Inhaltslisten, die mit buchhalterischer Akribie abgehakt werden müssen. Dies würde bedeuten, die Sichtweise des Rahmenplandekretes völlig zu verkennen. Die Rahmenpläne geben Inhaltskontexte vor, an denen die Lehrer sich bei der Unterrichtsplanung orientieren. Es ist genau diese Planungssicherheit, die erst Raum für pädagogische Freiheit und Kreativität schafft.
6. Damit Rahmenpläne und Kernkompetenzen zur Grundlage für die praktische Unterrichtsarbeit werden, bedarf es vielfältiger Unterstützungsangebote. Auch in den kommenden Schuljahren werden vom Fachbereich Pädagogik und von der Autonomen Hochschule in der DG Weiterbildungen zum Thema der Lehrplanerstellung angeboten. Lehrplanspezialisten werden intensiver als bisher diese Weiterbildungen gestalten.
Immer wieder weisen Unterrichtsspezialisten darauf hin, dass Unterrichtsqualität nicht verordnet oder oktroyiert werden kann, sondern im Gegenteil die aktive und nachhaltige Teilnahme aller Akteure, besonders derjenigen, die am direkten Unterrichtsgeschehen beteiligt sind, erfordert. Diese Feststellung gilt sicher für ein so umfassendes Vorhaben wie die Implementierung der Rahmenpläne von der ersten bis zur achten Jahrgangsstufe. Nur wenn dies im Dialog mit allen Beteiligten geschieht und den Lehrerkollegien die dafür erforderliche Zeit zugestanden wird, werden die Rahmenpläne zu einer weiteren Steigerung der Qualität schulischer Arbeit beitragen.
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