Fachbereich Unterrichtspersonal
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind rund 2000 Personen im Unterrichtswesen beschäftigt. Der Fachbereich legt die Gehälter dieser Personalmitglieder auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen fest und zahlt sie aus.
Der Fachbereich umfasst neben der Gehaltszahlung unter anderem
- die allgemeine Beratung und Betreuung der Schulverantwortlichen und der Personalmitglieder in dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen (Laufbahnberatung);
- die Beratung des Unterrichtsministers bei der Ausarbeitung dienstrechtlicher Reformen;
- das Erstellen von Gesetzestexten;
- Kontrollaufgaben (z.B. Krankheitskontrolle);
- die Vorruhestandsregelungen und die Vorbereitung der Pensionsakten.
Diese vielfältigen Aufgaben, die sich aus einer technisch sehr komplexen Materie ergeben, werden unter anderem in Zusammenarbeit mit der Französischen und der Flämischen Gemeinschaft wahrgenommen.
2009 stellt sich für den Fachbereich Unterrichtspersonal auch im Bereich der Informatik eine große Herausforderung. Die elektronische Personalverwaltung im Unterrichtswesen wird erstmals durch ein autonomes EDV-Programm, das speziell auf den Bedarf der DG zugeschnitten ist, gewährleistet.