Schulpartnerschaften
I. eTwinning: Virtuelle Schulpartnerschaften in Europa
Die Aktion eTwinning ist als COMENIUS-Projekt Teil des Programms für lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission. Sie verfolgt das Ziel, durch den Einsatz der modernen Kommunikations- und Informationstechnologien (IKT) europäische Schulpartnerschaften zu fördern.
„e“ steht für „elektronisch“ und „Twinning“ für „Partnerschaft“ (engl. twin = Zwilling). eTwinning vernetzt Schulen in Europa über das Internet miteinander. Die virtuellen Schulpartnerschaften ermöglichen innovativen Unterricht, der den Schülern neben dem nötigen Fachwissen auch grundlegende Medienkompetenzen vermittelt.
Die Partnerschaft verläuft flexibel und unbürokratisch. Lehrpersonen aller Fächer, Schulformen und Jahrgangsstufen vom Kindergarten bis zur Hochschule können an der Aktion teilnehmen. Sie können jederzeit einsteigen. Es gibt keine Antragsfristen und die Projekte sind an keine Dauer gebunden.
Die Suchmaschine Twinfinder auf der zentralen Plattform ermöglicht eine einfache und effiziente Partnersuche. Zu den Suchkriterien gehören u.a. Unterrichtsfach, Land, Sprache, Alter der Schüler und Projektidee.
Aus eTwinning-Schulpartnerschaften können Comenius-Partnerschaften entstehen, wenn aus der virtuellen Zusammenarbeit der Wunsch nach einer ‚realen’ Begegnung hervorgeht.
II. Comenius: Europäische Zusammenarbeit von Schulen
Mit der EU-Aktion COMENIUS wird die europäische Zusammenarbeit von Schulen und den im Unterrichtswesen beschäftigten Menschen gefördert.
Seit 2007 gibt es zwei Typen von COMENIUS-Schulpartnerschaften:
- Multilaterale Schulpartnerschaften, an denen mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sind.
- Bilaterale Schulpartnerschaften mit Gruppenaustausch zur Förderung des Fremdsprachenlernens.
Alle Schulpartnerschaften – egal ob multilateral oder bilateral – dauern zwei Jahre.
Nachzuweisen ist bei Berichterstattung die Durchführung der beantragten Mindestzahl von Mobilitätsmaßnahmen sowie die Durchführung der Aktivitäten laut Antragstellung. Jede Schule kann im Antragsformular zwischen folgenden Projektgrößen bzw. Partnerschaftstypen wählen:
- 4 Mobilitäten: Diese Option gilt nur für multilaterale Partnerschaften. Sie ist geeignet für Schulen, die nicht so viele Mobilitätsmaßnahmen durchführen wollen, oder für Schulen, die keine Schülermobilität vorgesehen haben.
- 12 Mobilitäten: Diese Option gilt sowohl für multilaterale als auch für bilaterale fremdsprachenbezogene Partnerschaften. Bei multilateralen Partnerschaften können auch Schüler an den Mobilitäten teilnehmen. Bei den bilateralen Partnerschaften muss eine Gruppe von mindestens 10 Schülern zu der Partnerschule reisen.
- 25 Mobilitäten: Diese Option gilt nur für bilaterale fremdsprachenbezogene Partnerschaften. Die Größe der Gruppe, die zu der Partnerschule reist, muss mindestens 20 Schüler betragen. Die restlichen Mobilitäten können für weitere Schüler, Begleitlehrer oder für weitere Vor- und Nachbereitungstreffen verwendet werden. »Mobilität« bedeutet hier die Reise einer Person zu einer der Partnerschulen im Rahmen des Projekts, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, also zum Beispiel: Teilnahme eines Lehrers an einem 4-tägigen Projekttreffen = 1 Mobilität.