Schulkalender und Ferienregelung
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Anfang des Schuljahres: 1. September
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2011-2012
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2012-2013
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Allerheiligen
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Mo bis Fr
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31.10. - 04.11.
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29.10.-02.11.
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Waffenstillstand
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11.11.
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Freitag
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Sonntag
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Tag der DG
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15.11.
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Dienstag
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Donnerstag
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Heiligabend
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24.12.
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Samstag
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Montag
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Weihnachten
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Mo bis Fr
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26.12. - 06.01.
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24.12. - 04.01.
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Karneval
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Mo bis Fr
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20.02. - 24.02.
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11.02. - 15.02.
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Ostern
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Mo bis Fr
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02.04. - 13.04.
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01.04. - 12.04.
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Ostermontag
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01.04
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Ostertag
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08.04.
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31.03.
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Tag der Arbeit
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01.05.
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Dienstag
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Mittwoch
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Christi Himmelfahrt
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Donnerstag
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17.05.
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09.05.
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Pfingstmontag
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28.05.
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20.05.
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Tag(e) zur freien Verfügung
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2 Tage
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1 Tage
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Anzahl Schultage
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181
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180
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Ende des Schuljahres: 30. Juni
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Ein Schuljahr umfasst mindestens 180 und höchstens 184 Tage. Innerhalb dieser Spanne legt die Regierung jährlich fest, wie viele Schultage ein Schuljahr umfasst. Sie bestimmt den ersten und letzten Unterrichtstag sowie die unterrichtsfreien Tage und regelt die Bestimmungen über außerplanmäßige oder zusätzliche freie Tage. Letztere werden von den Schulen selbst bestimmt. Zu diesem Zweck senden sie das unten stehende Dokument für das darauffolgende Schuljahr bis spätestens 30. Juni eines jeden Schuljahres an unten stehende Kontaktadresse.
An folgenden Tagen findet kein Unterricht statt:
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samstags und sonntags |
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1., 11. u. 15. November |
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24., 25. u. 26. Dezember |
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1. Januar |
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1. Mai |
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Ostermontag |
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Christi Himmelfahrt |
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Pfingstmontag |
Öffnungszeiten und Wochenstundenplan
Regelgrundschulwesen
Der Unterricht wird von montags bis freitags durchgeführt. Mittwochnachmittags findet kein Unterricht statt.
Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende liegen zwischen 8.00 und 16.00 Uhr. Allerdings ist die Schule vormittags und nachmittags jeweils eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn und eine Viertelstunde nach Unterrichtsende geöffnet.
Die Mittagspause beträgt mindestens 60 Minuten.
Die Öffnungszeiten der Schule tragen der offiziell organisierten Schülerbeförderung Rechnung.
Auf Vorschlag des Pädagogischen Rates und nach Rücksprache mit der Eltern- und gegebenenfalls einer anerkannten Personalvertretung legt der Schulträger (bzw. der Schulleiter in den Gemeinschaftsschulen) die Öffnungszeiten der Schule, den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginn und des Unterrichtsendes sowie die Dauer der Mittagspause fest.
Während der Öffnungszeiten gewährleistet der Schulträger eine angemessene Beaufsichtigung der Schüler (siehe auch "Mittagsaufsicht" und "Stellenbeschreibung und Arbeitszeit").
Der Wochenstundenplan des Schülers umfasst 28 Stunden. Nach Beratung im Pädagogischen Rat entscheidet der Schulleiter über die Organisation des Wochenstundenplans.
Der Wochenstundenplan kann aus pädagogischen Gründen im Laufe des Schuljahres verändert werden, wobei die vorgeschriebene Gesamtzahl der Stunden pro Fach am Ende der Stufe erreicht werden muss.
Fördergrundschulwesen
Der Unterricht wird von montags bis freitags durchgeführt. Mittwochnachmittags findet kein Unterricht statt.
Der Unterricht wird zwischen 8.00 und 17.00 Uhr organisiert. Abweichungen hiervon sind im Rahmen des Schulprojektes möglich.
Die Mittagspause beträgt mindestens 60 Minuten.
Die Regierung kann wegen der Gestaltung der Schülerbeförderung einschränkende Maßnahmen festlegen.
Während der Öffnungszeiten gewährleistet der Schulträger eine angemessene Beaufsichtigung der Schüler (siehe auch "Mittagsaufsicht").
Der Wochenstundenplan des Schülers umfasst 28 Stunden. Nach Beratung im Pädagogischen Rat entscheidet der Schulleiter über die Organisation des Wochenstundenplans.
Der Wochenstundenplan kann aus pädagogischen Gründen im Laufe des Schuljahres verändert werden, wobei die vorgeschriebene Gesamtzahl der Stunden pro Fach am Ende der Stufe erreicht werden muss.
Regel- und Fördersekundarschulwesen
Der Unterricht wird von montags bis freitags durchgeführt
Der Unterricht wird zwischen 8.00 und 17.00 Uhr organisiert. Abweichungen hiervon sind im Rahmen des Schulprojektes möglich.
Die Mittagspause beträgt mindestens 50 Minuten.
Die Regierung kann wegen der Gestaltung der Schülerbeförderung einschränkende Maßnahmen festlegen.
Nach Beratung im Pädagogischen Rat entscheidet der Schulleiter über die Organisation des Schultages.
Gesetzliche Grundlage
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Grundlagendekret vom 31. August 1998: Artikel 40, 57, 58 und 59;
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Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen: Artikel 22;
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Erlass der Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung des Schulkalenders sowie des Kalenders der akademischen Jahre 2006-2007 bis 2011-2012;
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Erlass der Regierung vom 15. September 2011 zur Festlegung des Schulkalenders sowie des Kalenders der akademischen Jahre 2012-2013 bis 2019-2020.