Schulkalender und Ferienregelung

 

Foto wegleufender Schüler

Anfang des Schuljahres: 1. September

 

                      

2011-2012      

2012-2013

Allerheiligen                              

Mo bis Fr        

31.10. - 04.11.

29.10.-02.11.

Waffenstillstand

11.11.

Freitag

Sonntag

Tag der DG

15.11.

Dienstag

Donnerstag

Heiligabend

24.12.

Samstag

Montag

Weihnachten

Mo bis Fr

26.12. - 06.01.

24.12. - 04.01.

Karneval

Mo bis Fr

20.02. - 24.02.

11.02. - 15.02.

Ostern

Mo bis Fr

02.04. - 13.04.

01.04. - 12.04.

Ostermontag

 

 

01.04

Ostertag

 

08.04.

31.03.

Tag der Arbeit

01.05.

Dienstag

Mittwoch

Christi Himmelfahrt

Donnerstag

17.05.

09.05.

Pfingstmontag

 

28.05.

20.05.

Tag(e) zur freien Verfügung

2 Tage

1 Tage

Anzahl Schultage

181

180

 

Ende des Schuljahres: 30. Juni

Ein Schuljahr umfasst mindestens 180 und höchstens 184 Tage. Innerhalb dieser Spanne legt die Regierung jährlich fest, wie viele Schultage ein Schuljahr umfasst. Sie bestimmt den ersten und letzten Unterrichtstag sowie die unterrichtsfreien Tage und regelt die Bestimmungen über außerplanmäßige oder zusätzliche freie Tage. Letztere werden von den Schulen selbst bestimmt. Zu diesem Zweck senden sie das unten stehende Dokument für das darauffolgende Schuljahr bis spätestens 30. Juni eines jeden Schuljahres an unten stehende Kontaktadresse.

An folgenden Tagen findet kein Unterricht statt:

 

 
samstags und sonntags
1., 11. u. 15. November
24., 25. u. 26. Dezember
1. Januar
1. Mai
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag

Öffnungszeiten und Wochenstundenplan

Regelgrundschulwesen

Der Unterricht wird von montags bis freitags durchgeführt. Mittwochnachmittags findet kein Unterricht statt.

Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende liegen zwischen 8.00 und 16.00 Uhr. Allerdings ist die Schule vormittags und nachmittags jeweils eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn und eine Viertelstunde nach Unterrichtsende geöffnet.

Die Mittagspause beträgt mindestens 60 Minuten.

Die Öffnungszeiten der Schule tragen der offiziell organisierten Schülerbeförderung Rechnung.

Auf Vorschlag des Pädagogischen Rates und nach Rücksprache mit der Eltern- und gegebenenfalls einer anerkannten Personalvertretung legt der Schulträger (bzw. der Schulleiter in den Gemeinschaftsschulen) die Öffnungszeiten der Schule, den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginn und des Unterrichtsendes sowie die Dauer der Mittagspause fest.

Während der Öffnungszeiten gewährleistet der Schulträger eine angemessene Beaufsichtigung der Schüler (siehe auch "Mittagsaufsicht" und "Stellenbeschreibung und Arbeitszeit").

Der Wochenstundenplan des Schülers umfasst 28 Stunden. Nach Beratung im Pädagogischen Rat entscheidet der Schulleiter über die Organisation des Wochenstundenplans.
Der Wochenstundenplan kann aus pädagogischen Gründen im Laufe des Schuljahres verändert werden, wobei die vorgeschriebene Gesamtzahl der Stunden pro Fach am Ende der Stufe erreicht werden muss.

Fördergrundschulwesen

Der Unterricht wird von montags bis freitags durchgeführt. Mittwochnachmittags findet kein Unterricht statt.

Der Unterricht wird zwischen 8.00 und 17.00 Uhr organisiert. Abweichungen hiervon sind im Rahmen des Schulprojektes möglich.

Die Mittagspause beträgt mindestens 60 Minuten.

Die Regierung kann wegen der Gestaltung der Schülerbeförderung einschränkende Maßnahmen festlegen.

Während der Öffnungszeiten gewährleistet der Schulträger eine angemessene Beaufsichtigung der Schüler (siehe auch "Mittagsaufsicht").

Der Wochenstundenplan des Schülers umfasst 28 Stunden. Nach Beratung im Pädagogischen Rat entscheidet der Schulleiter über die Organisation des Wochenstundenplans.
Der Wochenstundenplan kann aus pädagogischen Gründen im Laufe des Schuljahres verändert werden, wobei die vorgeschriebene Gesamtzahl der Stunden pro Fach am Ende der Stufe erreicht werden muss.


Regel- und Fördersekundarschulwesen

Der Unterricht wird von montags bis freitags durchgeführt

Der Unterricht wird zwischen 8.00 und 17.00 Uhr organisiert. Abweichungen hiervon sind im Rahmen des Schulprojektes möglich.

Die Mittagspause beträgt mindestens 50 Minuten.

Die Regierung kann wegen der Gestaltung der Schülerbeförderung einschränkende Maßnahmen festlegen.

Nach Beratung im Pädagogischen Rat entscheidet der Schulleiter über die Organisation des Schultages.

Gesetzliche Grundlage

  • Grundlagendekret vom 31. August 1998: Artikel 40, 57, 58 und 59;
  • Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen: Artikel 22;
  • Erlass der Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung des Schulkalenders sowie des Kalenders der akademischen Jahre 2006-2007 bis 2011-2012;
  • Erlass der Regierung vom 15. September 2011 zur Festlegung des Schulkalenders sowie des Kalenders der akademischen Jahre 2012-2013 bis 2019-2020.

Adressen und Ansprechpartner
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Abteilung Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Belgien
Tel.: +32 (0) 87 59 64 81
Fax: +32 (0) 87 55 64 75
E-Mail Adresse unterricht@dgov.be
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